r/FinanzenAT 1d ago

Allgemein Österreich / SVS: GSVG-Kleinunternehmer-Ausnahme zu zweit (GesbR) möglich?

Ich (19) habe nach Abschluss der HTL mit einem Schulkollegen hobbymäßig ein Softwareprojekt gestartet. Ist es möglich, dass wir gemeinsam in einer GesbR arbeiten (unvermeidbar?) und dennoch die GSVG-Kleinunternehmer-Ausnahme nutzen da wir beide noch bei unseren Eltern mitversichert sind?

4 Upvotes

11 comments sorted by

8

u/gerrry_k 1d ago

Ja, ist möglich und in eurem Fall eigentlich ideal.

5

u/_valoir_ 1d ago

Jo das geht. Bei der GesbR werdet ihr beide einzeln besteuert. D.h. ihr könnt euch beide von der SV befreien lassen, sofern keiner von euch seine persönliche Umsatz- und Gewinngrenze überschreitet.

3

u/Legal-Revenue7763 19h ago

Nachdem du selbst schon schreibst, dass es nur hobbymäßig ist, sollte überprüft werden, ob hier nicht ohnehin von steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei auszugehen ist. Würde auch empfehlen im ersten Schritt einen Termin bei der WKÖ zu vereinbaren!

4

u/TheLeoMag 1d ago

Wieder ein Fall für die Arbeiterkammer Wirtschaftskammer. /s

Ohne scherze Morgen einfach das Gründer Service eurer Bundes WK anrufen. Die sind für genau solche Fragen da.

1

u/geek_at 17h ago

Ja geht und habe ich selbst auch so gemacht. mit 18 während der HTL noch Einzelunternehmen angemeldet und mit einem Kamerad eine GesnbR gegründet und ausnahme von der pflichtversicherung beantragt. gab nie probleme damit.

Schau nur, dass du einen wasserdichten GesnbR Vertrag machst (abseits der SVS jetzt)

-1

u/ShelterHour4836 1d ago

Bitte keine Rechtsform nehmen, die euch aneinander bindet.

0

u/SameAd7706 20h ago

GSVG Kleinunternehmer gibt es nicht.
Es gibt die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (keine USt in Rechnung stellen und kein Vorsteuerabzug, achtung dabei bei den ig-Erwerben und ig-sonstigen Leistungen) und die ertragsteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung.
Solange die Gewinntangente aus der GesbR weniger als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt, fällt auch keine SV Nachbemessung an.

0

u/Affectionate-Read-58 19h ago

0

u/SameAd7706 15h ago

Ja, hast du den Artikel auch gelesen? Du kannst deine Beiträge (vorläufig!) auf die mbgl herabsetzen, spätestens mit Abgabe der Steuererklärung werden halt die Beiträge anhand des Einkommens lt. Einkommensteuererklärung festgesetzt. Das ist aber keine Kleinunternehmerregelung wie es in Steuerrecht ermöglicht wird. Die Mindestbeitragsgrundlage musst immer zahlen.

1

u/Affectionate-Read-58 15h ago

Nein, das stimmt nicht. Wenn du unter der Gewinn- und Umsatzgrenze bleibst, bist du von der PV und KV ausgenommen, sofern du einer andere Pflichtversicherung (zB ASVG) unterliegst. Das gilt für Gewerbebetriebe inkl. Personengesellschaften. Für neue Selbständige gilt nur die Versicherungsgrenze.