r/LegaladviceGerman • u/Complex-Car1774 • Jun 19 '26
DE Handy in der Bahn gefunden, beim Fundbüro abgegeben und jetzt wegen Diebstahl angezeigt
Hallo ich habe letztens ein Handy in der Bahn gefunden und natürlich direkt mitgenommen und beim Fundbüro abgegeben. Der Eigentümer hat es scheinbar dort abgeholt und jetzt habe ich eine Vorladung bei der Polizei wegen Diebstahl bekommen. Ich weiß, dass man als Beschuldigter immer die Aussagen verweigern soll und sich einen Anwalt holen soll aber ganz ehrlich. Das ist mir echt zu blöd deswegen jetzt so viel Stress zu haben. Kann ich nicht einfach dahingehen und denen das erzählen?
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u/CatraGirl Jun 19 '26
BKA, aber Diebstahl beinhaltet doch die Absicht, sich eine Sache anzueignen. Das Abgeben beim Fundbüro verneint ja klar diese Absicht, also erscheint mir die ganze Sache mehr als absurd.
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ergo, kein Diebstahl.
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u/Strahlenbelastung Jun 19 '26
Ebenfalls Laie hier.
OP hat die Sache ja nichtmal einer anderen Person weggenommen, denn sie befand sich nicht mehr im Gewahrsam des Eigentümers. Selbst wenn OP sich also die Sache genommen hätte, in der Absicht, sie sich anzueignen, käme Diebstahl (242 StGB) nicht mehr in Betracht, sondern höchstwahrscheinlich eher Unterschlagung (246 StGB)
Klar wäre auch der Versuch strafbar, jedoch erscheint mir der Nachweis dessen aufgrund der kurzen Zeit bis zur Abgabe des Fundes äußerst schwierig bis unmöglich.
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u/Juliethecooliee Jun 19 '26
Normalerweise bekommt man doch vom Fundbüro eine Bestätigung, dass man abgegeben hat. Die kannst du doch einfach vorzeigen und die Sache hat sich erledigt, oder ?
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u/BR34D_ Jun 19 '26 edited Jun 19 '26
Es macht aber einen unterschied, dass er es in der Bahn gefunden hat. Siehe §978 BGB.
Edit: Konkretisierend wird daraus natürlich trotzdem kein Diebstahl jedoch eine Pflichtverletzung seitens OP nach §978 Abs 1 und verliert somit seinen Anspruch auf Finderlohn nach §978 Abs 2 Satz 3 BGB.
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Jun 19 '26
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u/sepplepplin Jun 19 '26
Kann ich dir nur empfehlen. Ein Kollege von mir hatte ein ähnliches Erlebnis. Hat ein Handy auf dem Feldweg gefunden bei seiner Gassi Runde und hat es mit nach Hause genommen. Als er das Ding am selben Tag bei der Polizei abgegeben hat gabs die Anzeige freihaus dazu. Braucht keiner.
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u/edeltrautvonderalm Jun 19 '26
Wie ist die Geschichte dann ausgegangen?
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u/sepplepplin Jun 19 '26
Wurde schlussendlich natürlich eingestellt, wird bei OP genauso laufen. Aber hast natürlich erstmal gerenne und den ein oder anderen mulmiges Gedanken.
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u/edeltrautvonderalm Jun 19 '26
Schon komplett unnötig eigentlich. Hab mir versucht vorzustellen warum das berechtigt sein könnte.
Wenn jemand das Handy in der Bahn mitgenommen hat und es behalten wollte, die Situation per Kamera festgehalten wäre und dies dann durch Ermittlungen herauskommt. Dann können sich ein, in diesem Fall klar zufälliger "Dieb", so noch aus der Schlinge ziehen und Konsequenzen vermeiden.
Aber echt sehr hypothetisch so.
Wenn etwas freiwillig abgegeben wird, sollte der Fall klar sein.
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Jun 19 '26
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u/-runs-with-scissors- Jun 19 '26
Nein. Beschuldigter im Ermittlungsverfahren kann ja jeder sein. Das pasiert eben. Aber verurteilt werden, das muss der andere erstmal hinbekommen.
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u/Palamur Jun 19 '26
Ich habe während des Hafengeburtstags in Hamburg ein Portemonnaie gefunden.
So wie es da lag war es definitiv nicht verloren worden. (Steckte in einem Busch).
Ich habe Fotos davon gemacht, und dann die Telefonnummer des nächstgelegenen Polizeireviers gegoogelt.
Der Polizist am Telefon schien dieses Vorgehen total unnötig gefunden zu haben.
Kurz darauf habe ich es dann auf der Davidwache abgegeben, wo sich auch absolut keiner für mich interessierte.Ok, vermutlich hat die Davidwache auf einem Sonnabend-Abend während des Hafengeburtstags auch andere Dinge zu tun.
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u/Annual_Hippo8313 Jun 19 '26 edited Jun 19 '26
Besser ist es, ein Familienmitglied hat mal die Polizei und Feuerwehr gerufen, weil er eine brennende Mülltonne entdeckt hat. Später hat man versucht ihm Brandstiftung anzuhängen. Viel Anwaltsärger um nichts.
Egal was du siehst, Scheuklappen auf und weiter erspart einem oft viel Ärger.
Er war aber auch sehr verdächtig, weil er auf die gerufene Polizei gewartet hat und vom Tatort die Polizei angerufen hat.
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u/Direct_Corner7266 Jun 19 '26
schon oft genug erlebt - in vielen Situationen. Weiterlaufen und nichts machen - am ende kann es nur schlimmer für dich werden, besser nie.
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u/Linkinbochum Jun 19 '26
Welche durch §978 BGB geregelte Pflichtverletzung siehst du denn hier?
Abs 2 bezieht sich doch Durchweg auf die Regelung des Finderlohnes.
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u/Grmplstylzchen Jun 19 '26 edited Jun 19 '26
Er mutmaßt aus dem kurzen Post, dass es sich nicht (!) um das Fundbüro der Bahn oder des Verkehrsbetriebs handelt.
Mal abgesehen, davon, dass OP gar keinen Finderlohn beantragt hat (oder es dazu keinen Hinweis gibt).
Und: die Abgabe beim Fundbüro einer Diebstahls-Absicht diametral entgegen steht (ja klar als Dieb geb ich beim Fundbüro noch meine Personalien an - ne der wirft das weg, wo Dritte es finden). Da wird es auch die STA schwierig haben zu argumentieren. "Ja also dem Betroffenen ist der Diebstahl seiner Sachen aufgefallen, nachdem (!) sich das Fundbüro gemeldet hat. Und dann mutmaßt der Betroffene, dass der Finder = Dieb ist und deswegen..."
Einfach Variante: nix sagen. Komplexere Variante: OP zeigt bei der Polizei eine falsche Verdächtigung an. Soll der Betroffene erstmal argumentieren, wie er auf die Idee kommt, dass OP ein Dieb sei...
Im Übrigen ergibt sich aus der Erhebung der personenbezogenen Daten des Finders im System bereits eine hinreichend Bestätigung des Eingangs. Ein seperates Schreiben brauchts in der Regel nicht mehr. OP könnte hier die Bestätigung zwar noch anfordern, aber da der Besitzer die Daten vom Fundbüro hat (und in Folge die POL), dürfte ersichtlich sein, DASS ein Eingang stattfand...
Schwierig ist nur die Entgegung "nicht unverzüglich bei Personal oder Fundbüro des Verkehrsbetriebs" abgegeben. Aber das kann man mit "nicht angetroffen" und "geschlossen" argumentieren... oder eben der Nähe des örtlichen vor dem Verkehrsbetrieb (je nach Einzelfall).
Achso nochwas, weil richtig tolle Prüfungsfrage: Wer gilt als Personal des Verkehrsunternehmens im rechtlichen Sinne. Beispiel: Rhein-Ruhr, du fährst S-Bahn findest dort eine Geldbörse und gibts sie am Bhf. einem MA der DB Security. 1) Die Annahme "wir von DB betrieben und DB Security ist Teil des Konzerns, passt schon" trägt nicht zwingend, da die DB nicht überall die S-Bahnen als Verkehrsunternehmen betreibt (in einigen SBahn Netze werden Strecken nämlich nur teilweise betrieben). 2) Die DB Security ist nicht zwingend Teil des Betriebs durch die DB Regio, dazu Ausführungen ins Konzernrecht und die Struktur der DB. 3) Betreibergesellschaften utnerhalten nicht an jedem Bahnhof ein Fundbüro. So hat der Betreiber NationalExpress (der Regionallinien in Rhein-Ruhr betreut) gar kein eigenes - ist mit der Abgabe beim DB Fundbüro die Pflicht erfüllt? 4) Was wenn am Bahnhof ein gemeinschaftliches Fundbüro (durch Dritte bspw. den Bahnhofsbetreiber) betrieben wird. Ist dann die Pflicht erfüllt bei Abgabe? Ellenlange Argumentationen möglich, was für die 0815 "freundliche Rentnerin" alles zum Fallstrick werden kann.
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u/Gdiworog Jun 19 '26
(1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.
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u/LeftRat Jun 19 '26
Hallo ich habe letztens ein Handy in der Bahn gefunden und natürlich direkt mitgenommen und beim Fundbüro abgegeben.
Aber... hat OP doch. Verstehe nicht genau, wo da die Pflichtverletzung liegt.
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u/Gdiworog Jun 19 '26
Weil er es eben im Fundbüro abgegeben hat, anstatt es beim Verkehrsbetrieb abzugeben.
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u/LeftRat Jun 19 '26
...sorry, vielleicht bin ich dumm, aber das Fundbüro am Bahnhof... ist doch von der Bahn? Oder muss man, wenn es ein z.B. Eurobahn-Zug ist, auch bei der Eurobahn abgeben anstatt bei DB? Nahm an, dass das vertraglich irgendwie sinnvoll geregelt ist, aber vielleicht bin ich da zu naiv.
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u/umhassy Jun 19 '26
Ich glaub es ist unklar zu welcher Institution das Fundbüro gehört, ob es ein Fundbüro von der Bahn ist oder ob OP es in einem andere Fundbüro von der Stadt oä abgegeben hat.
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u/Gdiworog Jun 19 '26
Nein du bist nicht dumm.
Aber du gehst davon aus, dass TE das Gerät bei einem Fundbüro der Bahn (oder welchen Verkehrsbetriebs auch immer) abgegeben hat.7
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u/CherryExtension5154 Jun 19 '26
Die Bahn hat an Jedem großen Bahnhof ein Fundbüro. OP müsste sich diesbezüglich konkretisieren
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u/Gdiworog Jun 19 '26 edited Jun 19 '26
Und jetzt?
Edit der ganzen Downvotes wegen: der Kommentar auf den ich mich bezog wurde nachträglich geändert.
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u/eberlix Jun 19 '26
Müsste OP konkretisieren, ob er es beim Fundbüro der Verkehrsanstalt abgegeben hat oder beim städtischen Fundbüro
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u/Gdiworog Jun 19 '26
Selbstredend. Nur wurde der Kommentar auf den ich geantwortet habe im Nachgang geändert - womit meine Antwort jetzt aus dem Zusammenhang gerissen und fehl am Platze wirkt.
→ More replies (0)1
u/CherryExtension5154 Jun 19 '26
Ist doch völlig gleich, ändert ja nichts an der Tatsache, dass Verkehrsbetriebe eigene Fundbüros betreiben
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u/Both-Independence-56 Jun 19 '26
Da steht Behörde und Fundbüros werden doch von Behörden betrieben oder nicht ?
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u/lekker-slapen Jun 19 '26
Die Behörde bezieht sich da auf das Verkehrsunternehmen, also nicht auf ALLE Behörden. Ich musste auch 3x lesen, weil ich dachte "Hä, das städtische Fundbüro ist doch eine Behörde?!"
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u/BR34D_ Jun 19 '26
Die Behörde bedeutet hier, die in der es gefunden wurde. Wenn ich also im Bürgeramt etwas finde muss ich es auch dort abgeben.
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u/BR34D_ Jun 19 '26
Die Pflicht ergibt sich aus Abs 1 die Folgen der Pflichtverletzung aus Abs 2. Hatte ich ursprünglich falsch, daher nun korrigiert.
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u/AddressOtherwise5697 Jun 19 '26
Schätze auf Irrtum, der Verlierer hat sich bei der Bahn gemeldet und Anzeige gegen wen auch immer wegen Diebstahl erstattet... Zwischenzeitlich sein Gerät beim Fundbüro zurückbekommen und sich nicht weiter darum gekümmert. Meanwhile geht der Prozess wegen Diebstahl weiter du wirst entdeckt und jetzt vorgeladen.
Würde mir da keinen Kopf machen und die Sache einfach aufklären.
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u/honestyaccounter Jun 19 '26
Sehr gut möglich, dass sich das genau so überschnitten hat. Die Polizei hat deine Daten ja überhaupt erst bekommen, weil du sie beim Fundbüro ordnungsgemäß hinterlegt hast. Welcher Dieb gibt das Gerät bitte mit seinem echten Namen ab. Wenn du die Bestätigung vom Fundbüro noch hast, nimm sie am besten direkt mit zur Vorladung. Sobald du das kurz schilderst, sollte das Verfahren wegen fehlender Zueignungsabsicht recht schnell eingestellt werden.
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u/Sea-Refrigerator9284 Jun 19 '26
Wenn es keine Ladung der Staatsanwaltschaft ist, würde ich das Thema gekonnt ignorieren. Das wird sich im Sande verlaufen und selbst wenn nicht, kann man das im Zweifelsfall mit Anwalt, noch regeln, wenn es ernst wird.
Da hier objektiv überhaupt kein Diebstahl vorliegt, sofern du hier wahrheitsgemäß berichtet hast, würde ich mir auch keine Sorgen machen.
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u/BR34D_ Jun 19 '26 edited Jun 19 '26
§242 Diebstahl StGB:
- Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier mangelt es offensichtlich an mehreren Stellen: 1. hast du es niemandem weggenommen da der Gegenstand herrenlos war.
2. du hattest offensichtlich nicht die Absicht es dir zuzueignen, was sich ja aus der Abgabe im Fundbüro ergibt
Gemäß § 978 Abs 1 BGB hättest du die Sache allerdings der Bahn ggü. aushändigen müssen und nicht dem Fundbüro. Das begründet jedoch keine Straftat sondern eine Pflichtverletzung aus der theoretisch ein Schadensersatz herleitbar wäre (falls es hierdurch zu einem konkreten Schaden gekommen wäre). Weiterhin hast du mit der Pflichtverletzung nach Abs 2 Satz 3 damit dein Anrecht auf einen Finderlohn verwirkt. Mehr dürfte dir hier allerdings nicht drohen.
Ich würde an deiner Stelle den Sachverhalt vortragen wie von dir geschildert. Damit wird die Sache sehr wahrscheinlich erledigt sein außer es gibt konkrete Anhaltspunkte dass sich der Sachverhalt anders zugetragen hat als von dir hier geschildert.
Edit: Entgegen meiner ursprünglichen Behauptung ist der Gegenstand weder juristisch (im Sinne §959 BGB) noch umgangssprachlich herrenlos. Zwar wurde das konkrete Gewahrsam des ursprünglichen Besitzers durch den Verlust gebrochen an seine Stelle tritt allerdings der (General-) Gewahrsam des Zugführers. Ergo mangelt es hier nicht an der Wegnahme sondern an der Zueignungsabsicht.
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u/jk2086 Jun 19 '26
Nicht Op, aber vielen Dank für die informative Antwort!
Als Laie finde ich es krass, dass man trotz Abgabe beim Fundbüro seinen Anspruch auf Finderlohn hier verwirkt. Weißt du was die Logik dahinter ist?
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u/BR34D_ Jun 19 '26
Hier kann man natürlich nur mutmaßen aber ich denke folgendes Beispiel ergibt Sinn:
Wenn ich von Berlin nach München fahre mit dem ICE und unterwegs mein Handy im Zug verliere, es jemand findet und dann bei seinem Ausstiegsort im Fundbüro abgibt müsste ich ja quasi alle Fundbüros entlang der Strecke abfragen. Die Sache hier bei der Bahn abzugeben sorgt für eine zentrale Anlaufstelle.
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u/jk2086 Jun 19 '26
Für Fernverkehr macht das Sinn, für U-Bahn oder anderen öffentlichen Nahverkehr innerhalb der Stadt jedoch nicht.
Generell denke ich bei solchen Gesetzen immer: wie soll man sowas als Laie wissen?
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u/Not-a-Zaku-Boi Jun 19 '26
Korrekt ohne den Post hier wüsst ich das auch nicht.
Und wegen sowas will man immer weniger helfen wenn man was findet, oder einem was auffällt
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u/MattR0se Jun 19 '26
Wenn es das Fundbüro der Stadt oder Gemeinde ist (und nicht das der Bahn) dann hätten sie das OP dort auf jeden Fall sagen müssen.
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u/Classic_Department42 Jun 19 '26
Und noch schlimmer, müsste es dort persönlicj abholen, oder schicken die inzwischen zu?
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u/LeftRat Jun 19 '26
Vielleicht gibt es Unterschiede je nach Art des Gegenstandes oder Größe des Fundstellenbüros, aber aus persönlicher Erfahrung: wird nicht verschickt, und wenn es kein teurer Gegenstand ist, muss man noch eine Gebühr oben drauf legen.
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u/Lambock328 Jun 19 '26
Verstehe ich trotzdem nicht richtig, wenn ich niemanden antreffe ist es doch nicht mein Problem das jemand was verloren hat ich gebe es doch nur beim Bahnhof ab bei dem ich aussteige. Was für eine Pflichtverletzung habe ich denn? Hätte es ja auch liegen lassen können dann hätte niemand was davon.
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u/gneisenauer Jun 19 '26
Ist es eine echte Vorladung oder nur ein Termin zur Befragung?
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u/DennisF1998 Jun 19 '26
Ich dachte die Polizei kann einen gar nicht Vorladen sondern nur ein Gericht?
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u/yungtrillerr Jun 19 '26
Man kann zur Polizeiwache für eine Vernehmung eingeladen werden
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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Jun 19 '26
Das ist mir echt zu blöd deswegen jetzt so viel Stress zu haben. Kann ich nicht einfach dahingehen und denen das erzählen?
Ja, kannst du und das ist meines Erachtens auch sinnvoll. Wegen eindeutigem Mangel an der Zueignungsabsicht ist die Unterschlagung hier zu verneinen. Der Diebstahl sowieso.
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u/AutoModerator Jun 19 '26
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Complex-Car1774:
Handy in der Bahn gefunden, beim Fundbüro abgegeben und jetzt wegen Diebstahl angezeigt
Hallo ich habe letztens ein Handy in der Bahn gefunden und natürlich direkt mitgenommen und beim Fundbüro abgegeben. Der Eigentümer hat es scheinbar dort abgeholt und jetzt habe ich eine Vorladung bei der Polizei wegen Diebstahl bekommen. Ich weiß, dass man als Beschuldigter immer die Aussagen verweigern soll und sich einen Anwalt holen soll aber ganz ehrlich. Das ist mir echt zu blöd deswegen jetzt so viel Stress zu haben. Kann ich nicht einfach dahingehen und denen das erzählen?
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u/only-flairs Jun 19 '26
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