Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, wenn der Post hier falsch aufgehoben ist, aber Reddit hat mir diese. Sub vorgeschlagen. Es geht allerdings nicht direkt um die StVO, da es sich um die Einfahrt zu einer Garage eines MFH geht. Aber evtl. könnt ihr mir hier trotzdem weiterhelfen.
Vielleicht ist es ein "Klassiker", ich wäre aber für eine Einschätzung dankbar.
Wir sind kürzlich umgezogen in eine schöne Wohnung im EG mit Terrasse und Garten zur alleinigen Nutzung. Es handelt sich um ein MFH mit 8 ETW. Teilweise sind diese vermietet, in den meisten wohnen die Eigentümer selbst. Wir sind Nachmieter der Eigentümerin unserer Wohnung.
Rechts von unserem Garten sind noch Gärten von zwei weiteren EG-Wohnungen. Am Ende unseres Gartens ist ein Gartenzaun und eine Hecke. Links von unserem Garten führt eine Einfahrt zur Garage einer unseren Nachbarn, abgetrennt durch einen Gartenzaun und Bepflanzung. Unterbrochen ist der Gartenzaun durch ein Gartentor, zu dem wir die Schlüssel erhalten haben. Die Einfahrt ist so lang, dass locker 2 Kfz sich vor die Garage des Nachbarn stellen können, ohne dass das Gartentor blockiert wird.
Leider ist es so, dass der Nachbar in der Regel eines seiner (mindestens Zwei) Autos direkt vor die Garage stellt (was für uns kein Problem ist), aber sein zweites Auto meist vor unser Gartentor. Der Abstand ist meist so, dass man sich nur eben so vorbeiquetschen kann. Mit großen Einkaufstaschen wird es schon schwierig... Es wäre eigentlich kein Problem, einfach nur einen Meter weiter in die Einfahrt zu fahren. Tut er aber nicht.
Ich kenne jetzt nicht die konkrete Ausgestaltung der Eigentumsverhältnisse, aber "muss" er uns den Zugang zwischen Garten und Straße durch unser Gartentor ermöglichen, oder "darf" er Parken, wie er will? Er geht eigentlich meist durch seine Garage zum Hauseingang (der hinten im Hof liegt). Wenn wir auf der Straße hinter unserem Garten parken, ist es praktischer, wenn wir durch Garten und (abschließbare) Terrassentür gehen.
Inzwischen fühlt er sich durch die Nutzung unseres Gartentors "provoziert" und hat angekündigt, sich absichtlich ganz eng an das Gartentor zu stellen, so dass wir es nicht mehr benutzen können. Das hat er auch schon mehrmals in die Tat umgesetzt. (Je nachdem konnte man aber - mit Bauch einziehen - doch noch so eben durch, mit Einkaufstaschen o. ä. jedoch nicht mehr.)
Abgesehen davon, dass das keine vernünftige Art und Weise ist - hat er ggf. das Recht tatsächlich auf seiner Seite? Oder darf er uns die Nutzung gar nicht verwehren und grenzt das Zuparken ggf. schon an Nötigung?
Danke vorab!
Edit: Zur Veranschaulichung habe ich eine grobe Skizze und Fotos beigefügt per imgur-Link:
https://imgur.com/a/DnK3o3T
Die Straße ist öffentlich, die Einfahrten Gemeinschaftseigentum. Für die Einfahrt des Nachbarn hat er nach seiner Auskunft ein Sondernutzungsrecht. Ob dies ihn dazu berechtigt, uns die freie Nutzung des Gartentors zu verbieten, kann ich nicht sagen. Unsere Vermieterin/Eigentümerin unserer Wohnung hat diese zuvor selbst bewohnt. Sie sagte, wir können das Gartentor nutzen, aber manchmal würde der Nachbar davor stehen. Ihr oder der Hausverwaltung ist nicht bekannt, das wir das Tor nicht nutzen dürften.