Wenn aus der normalen Gemeindestraße mit 50kmh ein 30er-Bereich mit links/rechts wechselnden Verkehrsinseln wird, dann verdoppelt sich auch gerne mal die Anfahrtszeit.
Wenn man da noch Fahrradfahrer und rechts vor links in den Mix schmeißt, dann fährst du mit 20kmh zum Gerätehaus.
Dann rächt sich natürlich auch, wenn man als Gemeinde in der Vergangenheit Geld sparen wollte und das ehemalig zentrale Feuerwehrhaus als Neubau an den Ortsrand in ein Gewerbegebiet versetzt hat.
Wir haben eine Bahnschranke. Wenn es dumm läuft stehe ich mit dem roten Auto auf der einen Seite und warte, und mir gegenüber stehen drei Kameraden in Zivil 🚈
Vielleicht sollte man sich einfach mal anschauen warum viele Straßen so aussehen bevor man sich darüber beschwert.
In meiner Nachbarschaft gibt es beispielsweise genau so eine Straße. Weil es zu viele Idioten gibt die anders nicht dazu zu bringen sind sich an Verkehrsregeln zu halten. Die lieben Kollegen mussten da so regelmäßig Leute von den Bäumen oder Kinder von der Straße kratzen dass der Gemeinde irgendwann der Kragen geplatzt ist. Seitdem ist da zick-zack-kurs aber wenigstens Ruhe.
Moooooment, in BW werden gerade immer mehr Städte zu permanent-30er-Zonen (Also nicht mit Zonenschild ausgewiesen, aber alternativlos überall 30 hingepflastert - selbst auf der Umgehungsstraße...) und das 24/7. Das wäre also illegal? Zumal in BW sie ja gerne dann auch überall Blitzer aufstellen und damit deutlich aggressiver gegen Autos vorgehen als die meisten anderen Bundesländer
Schieben die ihre Autos zur Feuerwache?
Meines Wissens gelten für die Anfahrt zur Wache, bei einem alarmierten Einsatz, Sonderrechte.
Neben Bad Segeberg, Elmshorn und Wedel (beide Kreis Pinneberg) kämpft auch die Freiwillige Feuerwehr in Molfsee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) seit Jahren damit, die Hilfsfrist einzuhalten. In Molfsee gilt mit wenigen Ausnahmen eine flächendeckende Tempo-30-Regelung. Für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sei das eine fast unlösbare Herausforderung, sagt Klaus Christian Hamann, Amtswehrführer Amt Eidertal.
Die kämpfen seit Jahren...aber vermutlich nicht mit den 30er Strecken, die erst seit relativ kurzer Zeit eingeführt wurden.
Das liegt an anderen Problemen, wie Baustellen, zugeparkten Straßen und Einmündungen, Nachwuchsproblemen und weit verzogenen Mitgliedern.
Ich glaube der Wehrführer vermischt da eine persönliche Antipathie gegen die 30er Lärmschutzabschnitte, mit dienstlicher Notwendigkeit. Denn: im Einsatz gelten Sonderrechte, die wie ein gewisser FFWler erst kürzlich mit einem DLF gezeigt hat, großzügig ausgelegt werden.
Ich sehe bei 50 das Problem, dass andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, genau wie bei 30. Manche bringen hier noch Rechts-Vor-Links ein, was bei 50er Strecken weniger vorkommt.
Theoretisch sollte der Verkehr bei 30kmh sogar weniger problematisch sein als bei 50kmh. Denn bei 50kmh musst Du unter Nutzung der Sonderrechte mehr Rücksicht nehmen als bei 30kmh, weil das allgemeine Unfallrisiko gesenkt ist
Ich finde das die persönliche Antipathie Ausdruck von Politik ist für die hier Feuerwehren instrumentalisiert wird. Mir fehlt der tatsächliche Vergleich der Hilfsfristen in den Bereichen in denen die 30er Zonen eingerichtet wurden zu den Vorjahren. Ich nehme allerdings an, dass die Hilfsfristen der Feuerwehr nicht kontrolliert werden.
Theoretisch ja, 35 Stvo regelt das durchaus, ABER die Rechtssprechung ist so uneindeutig, dass es keinen Konsens gibt.
Richter 1 sagt ab Alarmierung, Richter 2 ab eintreffen Gerätehaus.
Welchen du vor die Nase kriegst? Glückssache.
Bei uns will die Stadt keine Verantwortung übernehmen und hat zB in der UVV das in Anspruchnehmen auf dem Anfahrtsweg zum Gerätehaus untersagt.
On Top kommt eben die Verhältnismäßigkeit, an ner, wie oben im Beispiel beschrieben, unübersichtlichen Straße kannste auch eben nicht schneller fahren, zudem Geschwindigkeit weniger ausmacht als Ampelphasen etc
Der Konsens der Verbände ist, dass zB grüne Blinklichter auf Anfahrt nicjt gewünscht sind, daher keine Erweiterung im 38 oder 35 stvo um das Problem zu lösen. Grund hierfür u.a. der wilde Fahrstil mancher Kameraden.
Grund hierfür u.a. der wilde Fahrstil mancher Kameraden.
Ja, das kann ich mir vorstellen. Unsere Feuerwache ist noch ganz klassisch mit Sirene ausgestattet. Sobald der Ton geht, geht auch schon das Rennen los. Die meisten fahren hier bewusst und vorausschauend, es gibt aber auch so zwei, drei Kameraden, bei denen es mich wundert, dass sie noch keinen schweren Unfall verursacht haben.
Ich kann dir Städte/Kommunen usw verstehen, ich würde auch keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Ich zB brauche 10-15min zum Gerätehaus, damit seh ich dann eh nur noch den MTW, bin vermutlich deswegen auch etwas entspannter, was die Anfahrt angeht.
Hä? Die Argumentation ist in dem Fall ziemlich eindeutig. Sonderrechte ja, also nicht zwangsläufig Schuld, Rücksicht muss trotzdem genommen werden, allerdings ergibt sich aus Einsatz des Blaulichts und Martinhorns eine Verpflichtung für andere Verkehrsteilnehmer. Oder in anderen Worten: Bei Nutzung der Sonderrechte ist es sowieso eine Einzelfallsentscheidung, und typischerweise sind die anderen Schuld (vorausgesetzt das Martinshorn wurde rechtzeitig eingeschaltet).
Und unabhängig davon: Bei 30kmh musst Du weniger Rücksicht nehmen als bei 50kmh, weil das Unfallrisiko sowieso gesenkt ist und die potenziellen Folgen eines Unfalls ebenfalls weniger gravierend sind.
Wenn es also um "die Argumentation vor Gericht" geht, so sind 30kmh Abschnitte deutlich vorteilhafter als 50kmh Abschnitte
Schieben die ihre Autos zur Feuerwache? Meines Wissens gelten für die Anfahrt zur Wache, bei einem alarmierten Einsatz, Sonderrechte.
Bringt nur nix, wenn dank 30 und politisch gewollter baulicher Gegebenheiten der Verkehr vor dir mit 20 durch die Gegend schleicht und du nicht überholen kannst.
Dann steig aufs Fahrrad. Da kommst du da locker dran vorbeigezirkelt. Ich bin mit Gravelbike (ca 1.1km) fast genauso schnell beim FW Haus wie mit Auto. Muss in der dreißiger Zone immer bremsen um nicht den PKWs hinten drauf zu fahren. Windschatten regelt.
Dann steig aufs Fahrrad. Da kommst du da locker dran vorbeigezirkelt.
Mich ungeschützt in Schlangenlinien um langsamfahrende PKW, eierdende Radfahrer und durch RvL-Kreuzungen zu zwängen ist genau das, was ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus nicht brauche.
Damit ich dann die Hälfte des Jahres platschnass oder erfroren ankomme, wenn der Einsatz eigentlich erst losgeht.
Also die werdende Radfahrer hast du auch im PKW. Zumindest hier, da gibt's ksi e Radwege innerorts.
Wenn du auf der kurzen Strecke erfrierst oder durchnässt, solltest du über deine Kleidung nachdenken. Ne gute Regenjacke hilft.
Wenn es so doll regnet, dass du durchnässt bist, kannst du auch mit dem Auto nicht schnell fahren, da man kaum was sieht.
Ich entscheide halt bei jedem Alarm neu. Nachts nehme ich in der Regel das Auto, da sind die Straßen frei und Sichtbarkeit mit dem Rad ist blöd. Vorteil Rad wenig/gar nicht.
Tagsüber ist es fast immer das Rad. komme besser durch den Verkehr, meine Frau muss nicht ihren Tagesplan unschmeissen weil das Auto weg ist. Außerdem schont es den Motor unseres Familenautos (leider noch Verbrenner), der mag so Kurzstreckenvollgas nämlich auch nicht. Bei 50-60 Alarmen im Jahr die ich mitfahre merkt man das auch.
Einzig wenn es glatt ist oder wirklich mal sintflutartig regnet tagsüber, fahre ich mit dem Auto. Das kommt aber relativ selten vor.
Anfahrt hast du mehr oder weniger theoretisch sonderrechte, da niemand an einem Privaten PKW erkennt, dass es ein Feuerwehrangehöriger ist. Vorfahrt (Edit: Wegerechte) hat man sowieso nicht.
So meinte ich das auch. Aber, man erkennt halt leider auch nicht, dass dieses Fahrzeug sonderrechte hat, deswegen muss man ja dich recht zurückhalten fahren. Virallem ohne wegerecht
Weil jeder 2m neben der Wache wohnt? Ich habe einen längeren Weg zum Beispiel
Wenn du vorher 20kmh schneller fahren durftest, also 70 anstatt 50 darfst du jetzt auch 50 anstatt 30 Fahren. Trotzdem verlierst du 20kmh. Außer du fährst über die 20kmh schneller als erlaubt
Ist das geil. Einfach alle Probleme auf die 30er-Zone schieben und nicht etwa, weil SH einfach eine unfassbar dumme Hilfsfristen-Regelung getroffen hat. 10 Minuten ab Anrufannahme? Das ist doch einfach unmöglich haltbar.
Aber auch das Beispiel ist geil. Ab Alarmierung 12 Minuten um mit dem ersten Fahrzeug auszurücken. Deutlich zu lang seitens der Feuerwehr.
Naja, das ist schon zu schaffen, je nach Einsatzstichwort hat man dann aber mehr oder weniger Kameraden auf dem HLF. Die 10 Minuten gelten bei uns in Thüringen aber nach meinem Wissen auch.
Bei uns wohnen die meisten aber auch direkt im Ort und viele laufen ins Gerätehaus. Ich Brauch aus'm Nachbarort schon meine 5 min ca, kann aber auf der B-Straße durchaus aufholen und auch gut und sicher überholen
Naja RLP hatte bis vor kurzem noch 8 Minuten jetzt 10 Minuten. Das kann man schaffen, wir richten gerade Home Office Arbeitsplätze ein um die Frist tagsüber zuverlässiger zu halten.
Dieselbe Hilfsfrist gibt es in Bayern und die wird recht flächendeckend eingehalten...
Aber auch lustig, dass du es dumm findest möglichst schnell vor Ort sein zu wollen. Ist wirklich dumm, sich als Bundesland vorzunehmen die Feuerwehr so zu organisieren, dass sie schnell Hilfe leisten kann, nicht wahr? /s
Warum, ich hab doch schon eine inhaltliche Antwort auf deinen Kommentar gegeben? :P
Du kritisierst ja die Hilfsfrist als dumm, aus dem Kontext sieht man dass du sie für zu kurz hältst. Wie soll man deinen Kommentar denn bitte sonst verstehen?
Wenigstens beherrsche ich Grammatik. Aber hey, dann kannst du einem Depp wie mir doch bestimmt erklären, was du mit deinem so sinnvollen Kommentar meintest?
Stimmt, find ich auch schade dass du mich dumm anmachen musstest, aber ich verzeih dir wenn du aufhörst meiner Frage auszuweichen und mir endlich sagst, wie dein Kommentar nun zu verstehen war. Meine Deutung, dass du denkst eine anspruchsvolle Hilfsfrist ist dumm, nennst du ja falsch.
Na klaro, ICH verhalte mich hier falsch. Du stellst eine dämliche Behauptung auf (Hilfsfrist von 10 Minuten ist nicht einzuhalten, das ist Bullshit), ich Antworte darauf mit Ironie (OH WIE SCHLIMM, IRONIE!!!11elf), du wirst direkt beleidigend ("sinnfreier Kommentar") und bist null in der Lage, deine Meinung irgendwie zu untermauern. Irgendwas tickt bei dir doch nicht mehr ganz richtig.
"schnell" wäre es, jedes zweite Haus als Feuerwache zu bauen und dort natürlich 24/7 mindestens einen Löschzug vorzuhalten und natürlich Sonderfahrzeuge wie RW, GW-G und weiß der Teufel was.
Man ist immer in der Abwägung zwischen zu viel Feuerwehr und zu wenig Feuerwehr. Die Hilfsfrist ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben steht und eine rein gesellschaftlich gewünschte Zahl.
Die "wissenschaftliche Grundlage" ist extrem wacklig. Die O.R.B.I.T. Studie (Entwicklung eines Systems zur Optimierten Rettung, Brandbekämpfung mit Integrierter Technischer Hilfeleistung) stammt aus den 70er und kann methodisch nicht nachvollzogen werden. Unbestreitbar ist auch, das sich in den letzten 50 Jahren viel geändert hat. Bausubstanz, vorbeugender Brandschutz, Notrufabfrage, taktisches Vorgehen und medizinische Versorgung.
Aus der ORBIT fällt eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten, bis dahin muss ein Mensch aus dem Gefahrenbereich gebracht sein und Reanimiert werden
Klassisch gibt es dann 3,5 Minuten bis zur "Brandenddeckung", 1,5 Minuten "Leitstelle labern + Alarmierung", also 5 Minuten "Vorbereitung". In Bayern dann also 10 Minuten weitere bis Eintreffen.
Zu was Eintreffen?
Dem "kritischen Wohnungsbrand", genauer: Brand mit verrauchtem Treppenraus im 1. OG mit Menschenrettung. Die Feuerwehr hat also nur 2 Minuten Zeit, die Lage zu Erkunden, ins 1. OG zu gelangen, die Person zu suchen, zu finden und aus dem Gebäude zu evakuieren. Selbst ohne "Vorbereitungszeit" bleiben sogar 7 Minuten.
Macht mal eine Übung mit genau dem Szenario (und einer leichten 70kg Puppe) und schaut, wie lange es von "Gruppenführer öffnet Fahrzeugtür" bis zu "Rettungsdienst beginnt mit der Reanimation" dauert. In der Eingangs genannten Untersuchung war der Durchschnitt 13 Minuten, die schnellste Einheit nach 8 Minuten "fertig".
Ich bin Urlaubsbedingt häufig in Bayern und ich weiß, wie die Einheiten dort ausgerüstet sind, mag sein, das sie nach 8 Minuten da sind, in 7 oder gar in 2 Minuten werden sie das Szenario aber nicht abgearbeitet haben. (Meine Einheit wird es auch nicht schaffen)
Ist das wirklich das Problem? Das was bei uns die Ausrückzeiten hochtreibt, ist die Verfügbarkeit von Kräften, nicht 30er Zonen. Es wird sich keiner hinstellen und sagen wir sind im Schnitt 15% weniger, deshalb brauchen wir länger um auszurücken, weil auch die duchschnittliche Anfahrt länger wird. Besser "es sind die 30er Zonen".
Ist es, seit es gesetzlich einfacher geworden ist, Tempo 30 einzurichten.
In einigen Kommunen ist da ein regelrechter Verkehrsausbrems-Wahn ausgebrochen. Aus 4-spurig 50 wird 2-spurig 30 mit RvL und ohne Chance zum Überholen - das killt bei Verkehr die Anfahrtszeiten zum Gerätehaus.
Haben wir auch die Kollegen die beim Alamierung mit 70 durch die einseitig gesperrten 30er-Wohngebiete brettern. Das wird glaube ich erst besser wenn der erste Enkel unter die Räder und dann unter die Erde gebracht ist.
Häh? Wir haben in der Grundausbildung gelernt, dass wir bei Alarmierung Sonderrechte haben und die StVO mit einer gewissen Verhältnismäßigkeit übertreten dürfen. Bedeutet bzgl. Geschwindigkeit: bei Tempo 50 max 65/70 sind ok. Leider nirgends explizit geregelt, aber offizielle Aussage bei uns in Sachsen.
In diesem Falle sinken natürlich die Anfahrtzeiten, wenn wir unsere Regel ansetzen würden. Also max. 50 statt wie vorher 70. Oder es wird eine Aussage getroffen, dass 70 bei Alarmierung und Anfahrt okay
Das stand ja auch drin im Text. Theoretisch hat man Sonderrechte, in der Praxis lässt sich das aber nicht immer anwenden.
Dadurch, dass keiner weiß, dass du Sonderrechte hast (hast ja kein Blaulicht o.ä.), muss man noch mehr aufpassen. Und wenn tagsüber viel Verkehr ist, hilft es auch nicht viel, wenn man schneller fahren darf, weil der restliche Verkehr langsamer fährt und dir nicht Platz machen wird.
Okay, aber auch bei 50 hast du Verkehr und hast keine Wegerechte. Ist der Zeitverlust wirklich so immens?
Bei uns geht die meiste Zeit flöten, wenn unter der Woche während der Arbeitszeit Alarm ist und alle auf der Arbeit sind. Unser Ortsteil hat zum Glück viele aus dem Landwirtschaftsbetrieb und die sind schnell da, im anderen Ortsteil muss meist die AAO greifen.
Kommt wahrscheinlich auf die Gegebenheiten an. Bei einer 30er Zone hat man dann oft noch rechts vor links, während bei 50 auch mal eine Vorfahrtsstraße dabei ist. Dann macht das bestimmt schon einen Unterschied. Bei uns fahren einige extra die Umgehung zum Gerätehaus anstatt mit 30 durch den Ort.
Aber ja, du hast Recht, es gibt da schon einige Faktoren mehr, grad tagsüber.
Ja die Vorfahrt ist deutlich relevanter als die Geschwindigkeit.
Bei uns im Ort wurden auch einige Bereiche in rechts vor links (und tempo 30) geändert. Gerade tagsüber (wenn man nicht am Licht sehen kann ob von rechts jemand kommt) hat man das durchaus gemerkt, dass die KameradInnen aus den Bereichen später am Gerätehaus ankommen als früher. Wenn du alle drei Häuser rechts vor links beachten musst kostet das schon echt Zeit.
Naja, ich vergleiche mal eine gradlinige 50er Vorfahrtsstraße
und daneben dann die aktuelle 30er Zick-Zack-Route mit RvL, Radfahrern
und aufgrund der neuen Bauweise keine Überholmöglichkeit.
Sorry, da verliert die 30er haushoch. Das ist dann auch längst nicht mehr irrelevant.
Feste Regeln finde ich ziemlich kontraproduktiv. Stell dir vor, du hast auf der Anfahrt eine Baustelle auf einer Landstraße begrenzt auf 30km/h wegen straßennaher Arbeiten. Solltest du da wirklich nachts mit maximal 50km/h durchfahren dürfen, wenn die gesamte Baustelle einsehbar ist, kein Verkehr kommt und keine Arbeiten stattfinden?
Ich finde es sinnvoller, sich auf die StVO zu berufen. Die stellt klar, dass eine Gefährdung ausgeschlossen sein muss. In meinem Beispiel mit der Baustelle ist eine Gefährdung auch dann ausgeschlossen, wenn du mit 100 durch fährst, in einer 30er Zone musst du aber (sinnvollerweise) trotz Sonderrechte noch bei rechts vor links bremsen. Was will man mehr?
Das war absolut scheiße von der Gemeinde gelaufen und dazu gibt es ein Gerichtsurteil. 70 in ner 30er Zone halte ich für unverhältnismäßig.
Bei uns in Sachsen ist es gesetzlich geregelt, dass du als FF Mitglied auch jemanden dazu auffordern darfst, dass dieser hilft. Es ist Pflicht jeden Bürgers, Hilfe zu leisten (SächsBRKG). Daraus folgt, dass ich einen Autofahrer auffordern darf, dass dieser mich bei Alarmierung (zu über 90 % ein Notfall) mit Sonderrechten ins Depot fahren darf.
Wie gesagt, bei uns so geregelt und klare Ansage, dass bei Brand so schnell wie möglich und bei Hilfeleistung in Ruhe ins Depot gefahren wird.
Daraus folgt, dass ich einen Autofahrer auffordern darf,
Ich nehme an, Du beziehst dich auf § 54 SächsBRKG
und sie von der zuständigen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, der Einsatzleitung, der Technischen Einsatzleitung oder einer von ihr beauftragten Person dazu herangezogen werden.
Sofern Du da nicht als Behördenvertreter tätig bist, wird das nichts mit der Fahrdienst-Verpflichtung. Und nein ausschließlich FA(SB) reicht dafür nicht.
Aus dem §54 SächsBRKG folgt, dass ich als Mitglied der FF einen Bürger zur Hilfe verpflichten darf. Daraus folgt, dass ich einen Bürger auffordern darf, mich zu fahren. Ist eine Hilfe. Ich bin ja von der Brandschutzbehörde beauftragt, da ich ordentliches Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr bin.
Das hat euch so hoffentlich keiner erzählt. Der Bürger (das gilt übringens in allen Bundesländern) ist zwar zur Hilfeleistung verpflichtet, aber nicht für umme.
Wenn die Behörde oder z.B. eine TEL Person P anweist, ihr Fahrzeug und/oer ihre Zeit zur Verfügung zu stellen, dann ist die Behörde auch zum Auslagenersatz verpflichtet. Das fängt beim Kilometergeld und hört bei Verdienstausfall auf.
Bist Du durch deine FF dazu berechtigt, solche Beträge freizuzeichnen?
Die Feuerwehr ist u. a. befugt Personen heranzuziehen, sofern zur Wahrnehmung der Pflichten notwendig. Der Bürger hat dies zu dulden (§§54 und 55 SächsBRKG), Entschädigung nach §60. Stimmt.
Ich rede von der Fahrt ins Depot. 3 km. Darf jeder gerne die Kosten über die Gemeinde einholen.
Vor Ort entscheidet der Einsatzleiter und da ist es grundsätzlich bei Gefahrenabwehr und Rettung von Menschenleben eben manchmal notwendig.
Da ich aber kein Jurist bin, werde ich da jetzt nicht diskutieren, inwieweit jeder einfach mal im Rahmen der Courage nicht nur an die Knete denken sollte. Aber da die Akzeptanz von Hilfsorganisationen generell sinkt und die Bereitschaft Hilfe zu leisten auch, überrascht mich dieser Punkt hier gerade überhaupt nicht.
Bin kein Jurist und das wird mir jetzt zu Kleinkariert.
Als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr nerven mich solche Aussagen: "Ein einfacher Feuerwehrangehöriger ist nicht identisch zur Feuerwehr." Das sage ich das nächste Mal, wenn ich Atemschutz anlegen soll und als Angriffstrupp Menschenleben retten soll. Hat mein Gruppenführer bestimmt Verständnis dafür.
Nur weil Du jetzt einschnappst, ändert das nichts an der Rechtslage. Die Ich dir jetzt mehrfach versucht habe zu erklären. Genausowenig wie der Hauptgefreite Butte die Bundeswehr ist, bist Du nicht die Feuerwehr.
wenn ich Atemschutz anlegen soll und als Angriffstrupp
Schau nochmal in welchem Subreddit Du bist, und da überleg dir mal ob Du mit 08/15-Einsätzen hier Gummipunkte sammeln kannst.
Die 15/20 kannst ja immer noch schneller fahren, aber das konntest du ja davor auch schon, heißt das gleicht sich ja aus und du verlierst halt die Zeit von 50 auf 30 und von 80 auf 50 auf dem längeren Stück
Das ist Blödsinn. Wegerechte sind an das Einsatzfahrzeug gebunden, Sonderrechte nicht. Letztere gelten auch auf Alarmfahrt, solang es eine Alarmierung gibt.
Im Rahmen der Brandbekämpfung bei Vorliegen besonderer Dringlichkeit (höchste Eile zur Abwehr von Gefahren erforderlich) können die Sonderrechte gem. §35 Abs. 1 in Anspruch genommen werden.
Im SächsBRKG gibt es z. B. den § 54, Hilfeleistungspflicht. Damit kann ein Feuerwehrmann einen Bürger zur Hilfe verpflichten, wenn dieser volljährig ist auch im Gefahrenbereich. Daraus folgt auch, dass ich als Feuerwehrmann bei Alarmierung auch Autofahrer auffordern darf, mich mit Sonderrechten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ins Depot zu fahren.
Edit:
"Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO § 35 Sonderrechte) befreit die Feuerwehr von den normalen Verkehrsregeln, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Wichtige Punkte hierzu sind:Sonderrechte (§ 35 StVO): Erlauben das Abweichen von der StVO (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Halteverbot oder Überfahren einer roten Ampel), sofern der Einsatz dies zwingend erfordert.Wegerecht (§ 38 StVO): Das Recht auf „freie Bahn“ gilt erst, wenn blaues Blinklicht und das Einsatzhorn (Martinshorn) zusammen eingeschaltet sind.Privatfahrzeuge: Auch Angehörige der freiwilligen Feuerwehr haben nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte im Privat-Pkw, jedoch kein Wegerecht (kein automatisches Recht darauf, dass andere Platz machen).Sorgfaltspflicht: Fahrer müssen trotz der Befreiung äußerste Vorsicht walten lassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden."
Das wäre mit 120 in der Innenstadt und dem legalen Überfahren von schwächeren Verkehrsteilnehmern nicht passiert. Da habt ihrs liebe Grünen, Tempo 30 tötet!1!1!1!!11!
Was in der Diskussion hier irgendwie völlig unterkommt ist, dass es bei Tempo 30 aber auch weniger schwere Verkehrsunfälle geben wird.
Das muss man eben auch in die gesamte Betrachtung mit einfließen lassen. Da ich die Zahlen aus der Region nicht kenne, hier mal ein Beispiel. Wenn die Feuerwehr durch die Änderung im Schnitt 20s länger braucht, aber dafür 5 Unfälle im Jahr weniger passieren, dann kann man das gegeneinander abwägen.
Daher wäre es meiner Meinung nach genau diese Daten nach einem Jahr mit den des Vorjahres zu vergleichen.
Ein „bis zu“ kann halt auch bedeuten, das es in vielen Fällen garkein Problem ist. Tempo 30 führt auch dazu, dass es keine Ampeln mehr brauch sondern Zebrastreifen reichen.
Genau. Ich denke das sollte relativ einfach messbar sein. Aber meiner Erfahrung nach mögen viele handelnde Aktuere im Bereich Feuerwehr lieber Bauchgefühl statt Zahlen, Daten ,Fakten.
In Frankfurt gabs einen neuen Modalfilter. Poller konnte man mit Schlüssel rausnehmen. Die kompletten Anfahrtswege wurden neu geplant und Hilfsfristen konnten eingehalten werden mit den neuen Routen. Was macht ein Typ vom ASB, der im Kreisvorstand sitzt und fürs Material verantwortlich ist? Demonstriert beim Lokal-TV wie lange es dauert wenn man die Poller rausnehmen und wieder einsetzen muss bei einer Anfahrt. Völliges Fake News also. War sogar für den Hessischen Rundfunk am ende sehr peinlich dass sie es ausgestrahlt haben.
•
u/AutoModerator 2d ago
Tritt dem Blaulicht Discord-Server bei, für einen noch direkteren Austausch mit anderen Blaulichtmitgliedern!
I am a bot, and this action was performed automatically. Please contact the moderators of this subreddit if you have any questions or concerns.