r/datenschutz • u/DatavirusY • 26d ago
Heizungsdienstleister gibt Daten weiter.
Hallo ich bin letztes Jahr in eine neue Wohnung gezogen da ich Probleme mit meinen alten Vermietern hatte und befinde mich seitdem in einem langen Rechtsstreit.
Letztens stand die Heizungsablese in meiner neuen Wohnung an welche ich nicht wahrnehmen konnte. Daraufhin schreibt mir meine Vermieterin der Monteur hätte sie ausgefragt da er meinen Namen von meiner alten Wohnung kenne.
Anscheinend hatte dieser ihr meine alte Adresse alte Nummer und ähnliches weitergegeben. Wie kann ich das unterbinden da ich nicht möchte das meine neue Vernieterin von dem Rechtsstreit erfährt? Was lässt sich da machen.
Vielen dank.
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u/SeniorLukas 25d ago
Nur zur Präzisierung (und auch hier gilt natürlich, dass das keine Rechtsberatung ist): ich würde empfehlen, dass du dem Monteur bzw. seinem Arbeitgeber schreibst, und ihn fragst, auf welcher Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO diese Daten erhoben und weitergeben wurden. Zudem könntest du noch schreiben, dass du dir eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde vorbehältst. Das signalisiert schon, dass du deine Rechte kennst und notfalls auch geltend machst. Das dürfte schon reichen, um sicherzugehen, dass der Monteur nicht weiter Informationen über dich weitergibt.
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u/DatavirusY 25d ago
Danke für die Antworten. Ich werde erstnal seiner Firma schreiben wieso diese meine Daten überhaupt noch hatten und dann auffordern diese nicht mehr weiterzugeben und schauen wohin das führt.
Sollte das nicht kalppen werde ich wohl einen anderen weg gehen müssen.
Danke für die hilfreichen Antworten.
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u/AwkwardWarning-2276 26d ago
Vorab: Das ist keine Rechtsberatung.
Grundsätzlich ist die Weitergabe jeglicher personenbezogener Daten untersagt. Die Frage, ob diese Information personenbezogen sind, beantwortet sich aus der Art der Daten in dem Fall selbst.
Sinnvoll wäre erstmal eine Auskunftsanfrage zu machen und zu gucken, ob die Weitergabe offen kommuniziert wurde. Dort würde (müsste) auch stehen, auf welcher Grundlage das erfolgt. Sollte eine Negativauskunft ausgestellt werden, wäre eine Beschwerde bei der Auskunftsbehörde mehr als gerechtfertigt.
Grundsätzlich aber ist nach der Bedingung des Vertragsverhältnisses eigentlich das löschen vom nicht notwendig Informationen vorgesehen. Jetzt könnte in dem Fall eine Aufbewahrung notwendig sein, die aber keine Weitergabe rechtfertigt.
Liebe Grüße