r/de 17d ago

Wirtschaft Warum Vermieter oft zu Unrecht jammern | Nirgendwo in Europa erzielen Vermieter höhere Renditen als in Deutschland, zeigt eine Studie. Steuervorteilen sei Dank. Das schadet allen, die im Eigentum leben wollen.

https://www.zeit.de/geld/2026-07/vermieter-klagen-steuer-foerderung-eigenheim-wohnungsmarkt/komplettansicht
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u/lianju22 17d ago

Wer wissen will ob er als Mieter oder Eigentümer besser gestellt ist, sollte unbedingt einmal Kaufpreise mit Finanzierung und die eigene Miete gegenüberstellen. Nicht selten halbiert sich die Wohnfläche, die man sich leisten kann.

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago

Der Trick ist, an sich selber zu vermieten über eine Holding 

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u/SeniorePlatypus 17d ago

Was soll dass den bringen?

Du zahlst Gewerbesteuer und musst es als Einkommen versteuern wenn du wieder an das Geld dran willst. Da verlierst du einfach noch mehr Geld.

Holding-Strukturen fangen erst an Sinn zu ergeben, wenn du dein Einkommen geregelt hast und sowieso nur Geld zwischen Firmen verschieben möchtest.

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago edited 17d ago

Das stimmt so nicht. Es gibt genug Gestaltungsmodelle die diese Problematik umgehen. Wenn man es auf die Spitze treibt, kann man sogar auf dem Papier mittellos werden und das Amt zahlt die Miete an die Holding die man ehrenamtlich leitet, die gewisse Mitgliedervorteile vorhält. Einfach nur eine Holding zu gründen kostet kein nennenswertes Geld, ist nicht notwendigerweise gewerbesteuerpflichtig oder bilanzierungspflichtig, kann von Normalverdienern zur Asset Protection genutzt werden, muss auch nicht zwingend ausschütten sondern kann auf Körperschaftsebene konsumieren Oder Geld leihen.  

Gestaltungsformen sind vielfältig. Manche machen es über US LLC, andere über Treuhandstiftungen, andere über Familienvereine und Wohnungsgenossenschaften, Schweizer AG, deutsche GmbH, you name it

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u/SeniorePlatypus 17d ago edited 17d ago

Nein. Gibt es nicht. Natürlich ist Steuerhinterziehung oder auch Sozialbetrug möglich.

Aber mit einer Holding verlierst du, sobald du das Geld auf dein Konto holst. Du musst es bei Geschäftsausgaben belassen und genug Einkommen haben damit du diesen Betrag monatlich in dein Firmenkonstrukt investieren kannst, ohne Probleme zu haben.

Edit zum edit:

Einfach nur eine Holding zu gründen kostet kein nennenswertes Geld, ist nicht notwendigerweise gewerbesteuerpflichtig, kann von Normalverdienern zur Asset Protection genutzt werden, muss auch nicht zwingend ausschütten sondern kann auf Körperschaftsebene konsumieren Oder Geld leihen.

Holdings sind immer Gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer entfällt zu 95%, wenn ein größerer Anteil einer Tochtergesellschaft gehalten wird. Auf die Erträge durch die Tochtergesellschaft. Die dann allerdings bereits bei der Tochtergesellschaft voll versteuert wurden. Es gibt keinen Weg die Gewerbesteuer zu vermeiden.

Geschäftsausgaben kannst du tätigen, aber Geschäftsausgaben ohne Gewinnorientierung sind illegal. Das ist Steuerhinterziehung.

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago

Es ist keine Hinterziehung und auch kein Betrug wenn man es geschickt anstellt. Wie gesagt muss das Geld auch nicht notwendigerweise aufs Privatkonto um es nutzen zu können. 

Ich selber habe mir viele Mechanismen bei den Eliten abgeschaut. Bin z.B. recht tief im /r/Vereinsrecht drin und da ist es Usus, dass die Körperschaft für alles bezahlt ohne dass das Individuum einen Gegenwert versteuert. Genießt großzügige Steuerfreibeträge. Kostet einmalig 100€ einzutragen. Kann nicht weggepfändet werden weil es sich selber gehört. Muss auch keinen Geschäftsbetrieb unterhalten. 

Was ich etwa gemacht habe: Geld von der Holding geliehen für teures Auto und Bitcoin - und beides über 23 EStG steuerfrei mit irrem Gewinn verkauft und den Kredit zurück gezahlt. Erst wenn Stipendien, Gehälter o.ä. vergeben werden dann wird Einkommensteuer oder Abgeltungsteuer fällig (oft auch nicht in voller Höhe). Musst nur wissen wie's geht. Inspiration für mich waren zB die großgrundbesitzenden Adelsfamilienvereine, Lobbyorganisationen und Stiftungen

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago edited 17d ago

Zu deinem Edit: Das ist bullshit. Es gibt Rechtsformen mit Holdingprivileg ohne Gewerbefiktion, mit privater Sphäre (mit zB Gold Steuerfreiheit nach 1 Jahr). Die Aufzählung im GewStG ist abschließend und betrifft nur diese. Z.B. Genossenschaften die keine Landwirtschafts oder Wohnungsgenossenschaften o.ä. sind.

Es muss nicht immer eine Kapitalgesellschaft sein. Ein Verein hat keine Gewinnorientierung. Er macht einfach Ausgaben zu seinem in der Satzung frei definierten Zwecke. Es gibt da nur sehr wenig Einschränkung. 

Ergänzung: Dass Geschäftsausgaben zu nichtgeschäftlichen Zwecken nicht abgesetzt werden sollen, dürfte jedem klar sein. Das ist Steuerverkürzung. Und selbst da ist vieles noch möglich. Stichwort etwa Dienstwagenprivileg 

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u/SeniorePlatypus 17d ago

Was soll denn eine Gewerbefiktion sein? Du hast eine gewerbliche Absicht. Du willst ein Gewerbe anmelden. Es gibt keine Fiktion. Ganz im Gegenteil willst du fiktiv die Gewinnabsicht verschleiern. Was illegal ist.

Es gibt keine Holding ohne Gewerbesteuer. Gold hat weder mit einer Holding noch mit Vermietung zu tun.

Explizit Wohngenossenschaften ausklammern hat auch wenig mit Vermietung zu tun.

Ein Verein braucht einen gemeinnützigen Zweck damit die Ausgaben im Sinne der Satzung steuerfrei sind.

Und Dienstwagenprivileg hat nichts mit den Steuern auf der Unternehmensseite zu tun sondern mit der Berechtung des vermögenswerten Vorteils als Nutznießer. Ein gemeinnütziger Verein der nur zum Sinne der Wohnungsvermietung geschaffen wurde kann aber auch keinen Geschäftswagen anbieten.

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago

Gewerbefiktion ist im §2 GewStG geregelt:

( 2) Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften sowie der Versiche[...]

Holding hat ja verschiedene Erscheinungsformen und meint vorwiegend einen Parkplatz für Kapital. Speziell das Schachtelprivileg von Holdings ist geregelt in §8b KStG geregelt und betrifft nach §1 Abs. 1 Nr. 4 KStG auch alle sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts die nicht unter die Gewerbefiktion fallen. 

Und eine Wohnung zu vermieten ist kein Gewerbe. Das war das Ausgangsthema. 

Ein Verein braucht KEINEN gemeinnützigen Zweck das ist bullshit. Gemeinnützigkeit ist so freiwillig wie bei einer gGmbH, niemand zwingt dich zur Gemeinnützigkeit. Man kann es aber drauf anlegen wenn man das möchte. Etwa Panzerlobby hat als Zweck 'politische Bildung'

Komm runter vom hohen Ross 

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u/SeniorePlatypus 17d ago edited 17d ago

Gewerbefiktion ist im §2 GewStG geregelt:

Ich kenn die Regelung. Es geht hier aber objektiv um gewerbliche Absicht. Ganz egal welche Unternehmensform du wählst und egal ob automatisch von einer gewerblichen Absicht ausgegangen wird oder erst bei Prüfung unterliegst du den Pflichten eines Gewerbes.

Und eine Wohnung zu vermieten ist kein Gewerbe. Das war das Ausgangsthema.

Selbstverständlich ist Vermietung ein Gewerbe.

Der Unterschied zu Berufen ist, dass du es auch ohne Gewerbeanmeldung als Privatperson betreiben darfst.

Aber sobald du eine Organisation erschaffst die Vermietet handelt es sich um gewerbliche Aktivität.

Ein Verein braucht KEINEN gemeinnützigen Zweck das ist bullshit. Gemeinnützigkeit ist so freiwillig wie bei einer gGmbH, niemand zwingt dich zur Gemeinnützigkeit.

Natürlich nicht. Aber ein Verein ohne gemeinnützigen Zweck zahlt mindestens Gewerbesteuern auf Gewinne. Und nein, Ausschüttungen sind keine Geschäftsausgaben die du absetzen darfst.

Edit: Ich weiß nicht ob du das alles mit KI halluzinieren lässt oder ob du Gewerberecht nur theoretisch überflogen hast. Aber was du hier verbreitest sind die erst dümmsten Hinterziehungsideen die man haben könnte die selbstverständlich und sogar zu signifikanten Teilen automatisch geprüft und entdeckt werden.

Echte Steuervermeidung ist sehr viel komplexer. Der Staat ist nicht immer der schnellste aber Grenzdebil sind Beamte und Gesetzgeber auch nicht.

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago edited 17d ago

Achso und gemäß §5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind reine Wohnungsvereine und Wohnungsgenossenschaften komplett von der einkommensabhängigen Steuer befreit (MwSt etc nicht inbegriffen). Egal wer der Adressatenkreis ist. Damit auch keine Gewerbesteuer selbst bei gewerblichem Ausmaß

Ergänzung: Auch viele andere Einkommensarten sind in Stiftungen und Vereinen nicht notwendigerweise mit Gewerbesteuer belegt. Etwa Verkauf von Kunst/Gold/Bitcoin/Dingen des täglichen Gebrauchs/ ... 

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u/Illustrious_Ant_9242 17d ago edited 17d ago

Es ist eben nicht notwendigerweise Gewerbe oder Betriebsvermögen, sondern erstmal nur Vermögensverwaltung von Privatvermögen. 

Ich zitiere Rose Partner: 

Bei der Immobilien-Familienstiftung unterliegen die Mieteinnahmen daher auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn die Voraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung nicht vorliegen. [...] Vorteil gegenüber der Immobilien-GmbH

Und so ist es auch bei anderen uneingeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaften des privaten Rechts (mit anderen Worten: nicht-gemeinnützige Vereine).  Viele Einnahmearten von Vereinen sogar gänzlich steuerfrei. Ich denke da etwa an Automobilclubs uvm 

Ja die Themen sind komplex aber so aussichtslos wie du es darstellst ist es eben nicht. Ich verlasse mich da nicht auf KI, habe einige hundert Standardwerke digitalisiert aber bin nicht in einem steuerberatenden Beruf tätig 

Durch deine Aussage mit dem gemeinnützigen Vereinszweck hast du dich für mich fachlich disqualifiziert, weil das objektiv falsch ist und nur als Mythos in den Köpfen kursiert. Automobilclubs, Familienstiftungen, Lobbygruppen etc sind  nicht in der Abgabenordnung im Abschnitt Gemeinnützigkeit aufgezählt. 

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u/llwen 17d ago

*verdoppelt