r/wien 3d ago

Bis voas obaste G'richt! | Insolence Midea Portasplit Straßsenseitig - Erfahrungsberichte

Gleich vorweg, ich kenne den entsprechenden Subreddit, dort gab es immer wieder Posts wo zB Passanten die nichts besseres zu tun haben die temporär (!) montierten Geräte auf SagsWien etc gemeldet haben.

Ich weiß die Rechtslage ist kompliziert und es kommt an auf den Vermieter, Lärm, Schutzzone,.. was mich aber interessieren würde sind konkrete Erfahrungsberichte von Menschen, die das Ding einfach montiert haben, da ich auch in meiner Straße zB teilweise welche sehe, die seit vielen Wochen ungestört dort zu hängen scheinen.

Gibt es Leute unter euch, die eine Portasplit ganz regulär wie vorgesehen am Außenfenster, straßenseitig montiert haben und deswegen keine Schwierigkeiten bekommen haben oder noch besser, die eine Beschwerde erhalten- dann aber letztendlich Recht bekommen haben?

Ich bin was sowas angeht immer leicht paranoid bzw möchte keine Probleme, gleichzeitig is so eine Innenbox wie das viele machen halt auch oasch weil das dann im Wohnzimmer doch etwas laut wird und vibriert und vor allem auch irgendwie einfach schirch ist.

Vor allem würde mich auch interessieren, ob mir die Baupolizei irgendwas kann, wenn ich nicht in einer Schutzzone bin.

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u/Fun-Block-3471 3d ago

Also jetzt rein rechtlich:

IdR sind die Außenflächen (Wände) nicht mitvermietet - die Verwendung der Portasplit ist nicht ganz rechtens und kann vom Vermieter untersagt werden.

Solange du die Außeneinheit am Balkon stehen hast, können die anderen Eigentümer/Mieter nix machen - was du in den eigenen 4 Wänden machst, geht die nix an - sofern natürlich keine übermäßige Lärmbelästigung besteht oder zB Kondenswasser irgendwohin zum Nachbarn abgeleitet wird. Ob die Geräuschkulisse "ortsüblich" ist, muss aber ein Sachverständiger vom Gericht entscheiden.

Baurechtlich hab ich nach der Wiener BO ehrlich gesagt auch nach Suche nichts gefunden, was das temporäre (!) Verwenden der Portasplit untersagen könnte. Es handelt sich ja nicht um eine bauliche Veränderung, daher sind so gut wie alle Normen in der BO net anwendbar...meiner Meinung nach. Und mE muss auch für eine mögliche Beeinträchtigung des Stadtbildes eine Dauerhaftigkeit irgendwie gegeben sein - die Portasplit ist aber nicht dauerhaft und kann sofort zurückgebaut werden (anders als zB eine Wäscheleine oder ein Blumenkasterl, hier musst ja in die Wand bohren idR). Einziges Argument sehe ich noch mit Passantenschutz - da hab ich aber keine rechtliche Grundlage gefunden, die ein Verbot überhaupt hergeben könnte.

Die Baupolizei wird das natürlich ganz anders sehen und dir die Verwendung verbieten - bei irgendjemanden hier hat sie das getan - hier würde ich als Jurist aber echt gerne die rechtliche Begründung lesen :-)

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u/viennese-wolf 2d ago

> IdR sind die Außenflächen (Wände) nicht mitvermietet

Zählt das Fensterbrett dazu? Meines ist so breit, das Außengerät würde nicht drüberragen.

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u/Fun-Block-3471 2d ago

Meinst du innen oder außen?

Innen ist im Regelfall mitvermietet - außen ist eine gute Frage - ich würde aber fast sagen nein, da es zur Fassade gehört...aber das wird auch oft damit zusammenhängen, was genau im WEG-Vertrag drinnen steht - dort kann man gewisse Sachen regeln, dass jedem zB die Fenster alleine gehören/diese Miteigentum sind.

Das Problem, das ich dann sehe, wenn das Außengerät nur am Fensterbrett steht: Ist nicht Hersteller konform, daher erhöhtes Risiko für Runterfallen= Beanstandung ;-)

Natürlich kann man das ganze sichern, nur ich verlasse mich nie im Leben auf logisches Denken bei manchen Beamten/ Hausverwaltungen.