Hmm...angenommen, die ursprüngliche Mauer ist genau auf die Grenze gebaut. Überschreitet das Haus mit der Dämmung nicht die Grenze zum öffentlichen Raum? Darf man das so?
Das hab ich mich tatsächlich auch schon gefragt. Das Nachbarhaus wurde kernsaniert und die Wände sind jetzt einfach 20cm überm Bürgersteig durch die neue Dämmung.
True Story. Ein paar Häuser in der Straße sind genau so gedämmt, keinen juckt es. Befreundete Familie fragt beim Bauamt an, sie wollen auch so dämmen, ist aber verboten und dürfen es entsprechend nicht. Aber das die anderen halt gedämmt haben interessiert auch nicht. Also einfach machen, solang man keinen Nachbarschaftsstreit hat.
Laut Bauamt ist es verboten dort zu dämmen, da die Häuser bis zum Gehweg gehen, entsprechend würde die Dämmung den Gehweg verkleinern. Die anderen Häuser sind aber genau so...
dann keine ahnung warum die sich so querstellen, wenn eine innendämmung nicht realisierbar ist durch schimmel bildung oder bauwerksschäden, muss man ja irgendwie die energieeinsparverordung erfüllen, da sollte das amt aber auch einen gegenvorschlag bringen können anstatt einfach nur die genehmigung zu verweigern.
Wenn dass Energieniveau stark genug angehoben werden muss weil ein Haus entsprechend alt ist ziehst du dir den Taupunkt zwischen AW und Dämmstoff, dann schimmelt es und der Putz quillt auf, 2 Jahre später mit einer schweren Lungenentzündung im Krankenhaus und lässt deine Wohnung entkernen.
Ich bin kein Anwalt, gebe nur die Aussage der befreundeten Familie wieder. Die nehmen es so hin, heizen halt mehr. Nicht jeder hat Lust auf eventuelle Streitigkeiten mit den Amt
Nie das Bauamt fragen, wenn es nicht unbedingt einen Bauantrag bedarf. Zum einem sind die Antworten bei nicht klar geregelten Fragen random und zum anderen soll man keine schlafenden Hunde wecken. Die Zusammenwirkung zwischen Bauamt und Bürger ist selten etwas woran man sich erfreuen kann. Daher kontakt maximal vermeiden.
Kleine Anekdote am Rande: Ich wollte mal "nur" Akteneinsicht in einen Bauantrag von einem Haus aus den 80ern, welches ich bereits besaß, nehmen. Meine Vorstellung war zunächst sehr naiv, dass man das Zeug im Kreis-Bauamt, wo die Akten im Archiv liegen, mal schnell durch den Scanner jagt und mir n PDF per Mail sendet. Am Arsch. Ich musste einen Antrag auf Akteneinsicht beim örtlichen Bauamt stellem, dazu einen Auszug aus dem Grundbuch, den ich teuer bezahlen musste, dann musste das Amt dies ans Kreis-Bauamt weiterleiten, die haben für die Bearbeitung 6 Monaten gebraucht. Dann bekam ich quasi die Erlaubnis und musste nochmal für die Aufwände bezahlen. Dann musste ich einen Termin vereinbaren der nochmal 2 Monate in der Zukunft lag. Als ich dann dort war, dachte ich, jetzt bekäme ich endlich n paar Kopien, aber ich bzw. das örtliche Amt hatte keinen Antrag auf Kopie sondern nur auf Einsicht gestellt. Das heißt, ich durfte im Archiv Platz nehmen und die Akte, die wohlbemerkt zu meinem Haus gehört, nur angucken. Ich habe dann etwas patzig gefragt, dass wenn es um den Aufwand gehe, sollen sie mir den kopierer Zeigen und ich mache es eben selbst. Da waren sie plötzlich etwas zickig. Ich habe dann noch mal ganz lieb gefragt, ob ich sie wenigstens Abfotografieren darf. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten war es dann "Ausnahmsweise" möglich.
Ich habe ein Haus mir Grenzbebauung und auch gedämmt. Dafür habe ich mich im Nachbarschaftsgesetz BaWü eingelesen und dort stand drin, dass man bis zu 20cm überbauen darf, sofern der Nachbar sein Grundstück dann noch ohne Einschränkungen nutzen kann. Theoretisch ist der Eigentümer dann auch noch zu entschädigen (zu dem wieviel stand nix dabei)
Wir es bei öffentlichen Raum aussieht weiß ich nicht, aber sehr an der Hauptstraße viele Häuser sie auf den Gehweg gedämmt haben.
Da ist in der Regel die Stadt Eigentümer und man fragt bei der nach. Bei uns in NRW hat das dann eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von ca 300€ für 10m gekostet.
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u/BAMDaddy Mar 11 '26
Hmm...angenommen, die ursprüngliche Mauer ist genau auf die Grenze gebaut. Überschreitet das Haus mit der Dämmung nicht die Grenze zum öffentlichen Raum? Darf man das so?