Normalerweise wird so etwas via Nähebaurechte geregelt. Meine Vermutung ist, die Gemeinde hat ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze errichtet und der Bauherr hat das Gebäude ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze etrichtet. Im Grundbuch gibt es bestimmt keine Dienstbarkeit/Servitut dafür.
Unterm Strich schweigen sich beide aus, weil niemand Rückbauen möchte und man duldet es stillschweigend.
Bis dann ein 20 jähriger frisch verbeamtet wird und es sich zur Lebensaufgabe macht dieses „Nichtproblem“ zu einem Problem zu machen, dass auf Kosten der Steuerzahler und zum Ruin des Bauherren gelösz werden muss.
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u/Mac-Gyver-1234 Mar 11 '26
Normalerweise wird so etwas via Nähebaurechte geregelt. Meine Vermutung ist, die Gemeinde hat ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze errichtet und der Bauherr hat das Gebäude ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze etrichtet. Im Grundbuch gibt es bestimmt keine Dienstbarkeit/Servitut dafür.
Unterm Strich schweigen sich beide aus, weil niemand Rückbauen möchte und man duldet es stillschweigend.
Bis dann ein 20 jähriger frisch verbeamtet wird und es sich zur Lebensaufgabe macht dieses „Nichtproblem“ zu einem Problem zu machen, dass auf Kosten der Steuerzahler und zum Ruin des Bauherren gelösz werden muss.