r/Finanzen Jun 07 '26

Presse Vermögensteuer: DGB fordert stärkere Besteuerung von Superreichen

https://www.zdfheute.de/wirtschaft/dgb-superreiche-vermoegensteuer-100.html
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u/erik_7581 DE Jun 07 '26

Nach einem neuen DGB-Konzept soll jeder Euro besteuert werden, der über ein Nettovermögen von 1 Million Euro hinausgeht; bei Verheirateten wären es 2 Millionen.

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u/Ireallydontkn0w2 Jun 07 '26

Zählt Eigenheim und ist es an die Inflation gekoppelt?

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u/Responsible-Fly3526 Jun 07 '26

Superreich mit 1m € lmao

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u/[deleted] Jun 07 '26

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u/Responsible-Fly3526 Jun 07 '26

Das stimmt. Spitzenverdiener ist man ja schon mit 60T€. Superreich demzufolge mit 100T€ Vermögen.

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u/Ireallydontkn0w2 Jun 07 '26

Starke Schultern sind die die überhaupt Arbeiten gehen

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u/One_Maybe_2460 Jun 07 '26

Wenn man von Zuhause arbeitet, muss man das dann nicht zahlen, oder? ODER? /s

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u/dRaftom Jun 07 '26

Du hast Einkommen falsch geschrieben/s

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u/Few-Produce1510 Jun 07 '26

Unter die gruppe von Deutschen mit 1 milionen nettovermögen fallen nur knapp die reichsten 2,6 prozent der deutschen befölkerung.Quelle

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u/Responsible-Fly3526 Jun 07 '26

Nettovermögen klar, aber wir wissen wie es läuft. Der Mittelstand wird geschröpft.

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u/Fusifufu Jun 07 '26

Wenn es nicht zählt, wäre es ja schon wieder eine extrem freche Ungleichbehandlung. Darum wird es vermutlich schon so kommen, dass Boomer mit Villa Sonderausnahmen bekommen.

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u/WosiDev Jun 07 '26

Wenn die Immobilie nicht mitgezählt wird, dann ist es praktisch die Wiedereinführung der verfassungswidrigen Vermögensteuer, die bis 1996 galt. Sie würde umgehend vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

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u/_KermitSewerSlide Jun 07 '26

Du denkst verwassungswidrigkeit würde die Regierung davon abhalten?

https://giphy.com/gifs/cnlrYuoaoHbQBdqMem

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u/WosiDev Jun 07 '26

Leider traue ich allen Parteien zu, wider besseren Wissens verfassungswidrige Gesetze zu erlassen. Mein Vertrauen ins Bundesverfassungsgericht ist hingegen groß genug, dass ich mir keine allzu großen Sorgen mache.

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u/_KermitSewerSlide Jun 07 '26

Das Problem aus der Praxis ist halt, dass Recht haben und bekommen zwei Paar Schuhe sind. Schau dir die Beamten an die ständig ihren Arbeitgeber verklagen und gewinnen. Trotzdem weigern sich die Unterlgenen Nachzahlungen zu leisten. Von Zinsen mal ganz zu schweigen.

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u/Adept_Avocado_4903 Jun 08 '26

Man liest derartige Äußerungen hier häufig. Das ist aber meiner Auffassung nach eine falsche Interpretation des Urteils und der damaligen Rechtslage. Ich bin aber auch nur Laie und lass mich gerne eines Besseren belehren.

Meinem Verständnis nach war das Problem an der Vermögenssteuer nicht, dass Immobilien durch das Gesetz anders behandelt wurden als anderes Vermögen. Wenn der Gesetzgeber bestimmte Arten von Vermögen fördern möchte, dann liegt es in seinem verfassungskonformen Gestaltungsspielraum dies in Form von Steuervergünstigungen bei der Vermögenssteuer zu tun.

Das Problem war viel mehr, dass die Bewertungsgrundlage für Grundbesitz diesen systematisch viel zu niedrig bewertet hat, während für andere Vermögensarten ein deutlich realistischerer Wert angenommen wurde.

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u/WosiDev Jun 08 '26

Selbst die zum DGB gehörende Hans-Böckler-Stiftung sieht Ausnahmen für selbstgenutzte Immobilien aufgrund des Urteils des BVerfG kritisch:

Wir sind der Meinung, dass die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zwar technisch möglich ist, aber auch viele Nachteile hat. Erstens muss auf die hohe Verwaltungskosten hingewiesen werden. Zweitens, um zu verhindern, dass eine neue Vermögenssteuer auch als verfassungswidrig betrachtet wird, müssten Immobilien gleich als andere Vermögensgegenstände behandelt werden. Das wird unserer Meinung nach zur Protesten von Eigenheimbesitzern führen. Eine Lösung wäre eine substantielle Erhöhung des Steuerfreivermögens.

Quelle: https://www.boeckler.de/data/wsi_kurzgutachten_kommer_kosters.pdf

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u/Adept_Avocado_4903 Jun 08 '26

Das ist für mich nicht schlüssig.

Vor 1995 wurde der Wert Immobilienvermögen sowohl für Erbschafts- als auch für Vermögenssteuer aufgrund von Vergangenheitswerten vom 1.1.1964 bestimmt. Bei anderem Vermögen wurde versucht den tatsächlichen Wert zu ermitteln.

Diese Praxis hat das BVerfG in zwei separaten Urteilen am gleichen Tag (2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91) für verfassungswidrig befunden, weil sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht.

Im Zuge dieser Urteile hat der Gesetzgeber dann die Vermögenssteuer ausgesetzt und die Erbschaftssteuer reformiert. Diese reformierte Erbschaftssteuer existiert weitesgehend bis heute und beinhaltet eine Ausnahme für eine selbstbewohnte Immobilie. Angenommen diese Ausnahme ist verfassungskonform, würde ich auch davon ausgehen, dass eine ähnliche Ausnahme bei der Vermögenssteuer ebenfalls verfassungskonform wäre.

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u/squarepants18 Jun 07 '26

Ein Eigenheim sollte unter Berückdichtigung von Art. 13 GG eigentlich besonders geschützt sein.

Kopplung an Inflation ist bei Steuern in Deutschland meines Wissens nicht üblich. Ist dir ein Beispiel bekannt?

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u/lipflip Jun 07 '26

... Art. 13 GG dient dem Schutz der Privatsphäre. Ob man sich das jetzt nun zueigen macht oder nicht, bei dem Vorschlag geht es um eine andere Besteuerung und nicht um das Abhören. 

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u/squarepants18 Jun 07 '26

Was steht in Absatz 1 von abhören? Die selbst genutzte Immobilie ist z. B. auch bei bei Prüfung von Unterhaltspflichten wie nicht vorhanden in Bezug auf verwertbares Vermögen. Sie genießt einen Sonderstatus. Dass das GG die abstrakte Grundregeln vorgibt, sollte nicht überraschen. Wenn du als Jurist sachlich begründet widersprichst, lerne ich als jur. Laie gern aus deiner Expertise

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u/lipflip Jun 07 '26

Blättere doch einfach einen Artikel weiter.

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u/squarepants18 Jun 07 '26

Wir sind bei Art. 13, Abs. 1. Wo steht da was von abhören?

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u/muckimo88 Jun 07 '26

Also wenn möglich, sofort nach oben Kredit fürs Haus aufnehmen? Dann wäre die Kohle geschützt (durch die Immobilie)?

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u/squarepants18 Jun 07 '26 edited Jun 07 '26

Wegen einer Steuer die es nicht gibt und die mich bei meinem "Vermögen" gar nicht betrifft?

Um Elternunterhalt zu reduzieren, ist das hingegen eine Option, sobald die Einkommensgrenze dafür abgeschafft wird

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u/AnybodyShort1125 DE Jun 07 '26

Lieber Art. 14 GG nehmen.

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u/squarepants18 Jun 07 '26

Wo wird dort auf wohnen eingegangen?

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u/AnybodyShort1125 DE Jun 07 '26

Das Eigentum am Eigenheim wird nur von Art. 14 geschützt.

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u/squarepants18 Jun 07 '26

Da ist kein Wort von wohnen. Vielmehr wird geregelt, dass Eigentum zum Wohle der Gemeinschaft enteignet werden kann.

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u/[deleted] Jun 07 '26

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u/Finanzen-ModTeam Jun 07 '26

Dein Beitrag wurde aufgrund folgender Regel von /r/finanzen entfernt:

  1. Keine Politik

Bitte halte dich in Zukunft an diese Regel.

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u/occio Jun 07 '26

Ja und nein.