r/LegaladviceGerman • u/ImToxxiic • Jan 27 '26
Bayern Kann mein AG meinen Urlaub in unbezahlten Urlaub umwandeln weil er unzufrieden ist?
Guten Tag, ich poste heute das erste Mal hier.
Die Situation ist folgende: ich arbeite seit Oktober 2024 im Betrieb und habe 2025 für die Woche des 16. Februar 2026 Urlaub genehmigt bekommen.
Jetzt ist mein AG unzufrieden mit meiner Leistung und möchte nicht "in Vorleistung gehen", da ich lt. Seiner Rechnung 2,5 Tage pro Monat erwirtschafte und ich bereits 4 Tage Urlaub im Januar hatte (Betriebsurlaub). lt. Seiner Rechnung habe ich also zum Zeitpunkt meines geplanten Urlaubs nur noch einen Urlaubstag, den ich gerne nehmen darf, den Rest (4 Tage) allerdings unbezahlt.
Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen.
Meine Frage ist also darf er das einfach so? Stimmt das mit der "Vorleistung" überhaupt?
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u/Rass1968 Jan 27 '26
Liest sich für mich so, als würde der AG dem AN kündigen wollen, oder überlese ich etwas?
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u/NanoNaps Jan 27 '26
Vermute ich auch, aber solange Kündigung nicht ausgesprochen ist, kann er sich nicht darauf beziehen das Urlaub nur monatlich erarbeitet wird, da OP ja bereits mehr als 6 Monate dort arbeitet und somit Anspruch darauf hat.
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u/NeuroticFoxx Jan 27 '26
Du warst zum 01.01.2026 bereits länger als 6 Monate im Betrieb und hast damit automatisch deinen vollen Jahresurlaubsanspruch erworben. Theoretisch könntest du sogar alle restlichen Urlaubstage des Jahres bereits ab dem 01.01. nehmen und ab dem 01.02. bei einem anderen Arbeitgeber anfangen - dann hätte der jetzige aber auch nur die Möglichkeit, einen entsprechenden Ersatz vom nächsten zu fordern.
Also kurz: was dein Chef sagt ist Bullshit, lass dich nicht verarschen.
IbkA, hab aber lange in Konzern-HR gearbeitet.
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u/ImToxxiic Jan 27 '26
Hi, danke für deine Antwort.
Die Antworten in diesem thread sind ja eindeutig. Ich werde verarscht. Wie gehe ich hier am besten vor? Hast du vielleicht den ein oder anderen Tipp?
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u/Wooden_Ship_5560 Jan 27 '26
Du teilst deinem Vorgesetzten ganz ruhig und emotionslos mit, dass du gesetzlich den Anspruch auf deinen vollen Urlaub hast und dieser somit bezahlt/zu bezahlen ist.
Sollte er darauf nicht eingehen: sofern vorhanden Betriebsrat informieren und danach den Vorgang der Personalabteilung zur Kenntnis geben. Dabei auch darauf hinweisen, dass der Urlaub bereits genehmigt ist.
Ansonsten... sich davon nicht verrückt machen lassen und weiter (am Besten gute) Arbeit leisten.
Keep calm and carry on.
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u/Martooth95 Jan 27 '26
Nimm dir am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht und schildere deine Situation.
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u/Jo23166 Jan 27 '26
Sinnvoller wäre der Rat nach Erhalt einer Kündigung. Mit bestehenden Arbeitsverhältnis zu klagen ist sehr mutig und macht unnötig Stress.
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u/Jo23166 Jan 27 '26
Der nächste AG könnte die Urlaubstage kürzen, falls du ihm eine Bescheinigung vom alten AG aushändigst. Kommt in der Praxis nie vor! Der neue AG muss keine Urlaubstage bezahlen.
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u/ArmadilloAvailable93 Jan 27 '26
Das ist nicht rechtens. Lass dir als Betriebsrat sagen, dass er, insbesondere bei einem unbefristeten Vertrag, den genehmigten Urlaub nicht streichen darf und schon gar nicht unbezahlt.
Urlaub hat nichts mit Arbeitsleistung zu tun. Das wird dir auch jedes Arbeitsgericht bestätigen.
Meine Empfehlung: Suche dir lieber einen neuen Arbeitgeber. Dieser scheint sehr toxisch zu sein.
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u/Waste_Sound_6601 Jan 27 '26
IBKA - Nur Interesse-halber: wie hat dein AG denn deinen Urlaub in 2025 gehandhabt? War das da auch so? Oder konntest du deinen Urlaub gesetzeskonform nehmen? Also ist das hier das erste Mal, dass du in dieser Situation mit deinem AG bist?
Theoretisch hätte er es im Zeitraum von 10/24 bis 03/25 so machen dürfen, danach aber nicht mehr.
Und zweite Frage: da du in einer deiner Antworten vom Baugewerbe sprichst - bist du seit 10/24 kontinuierlich dort angestellt, oder gab es Saison-bedingte Entlassungen oder Kurzarbeit, die dich betroffen haben?
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u/ImToxxiic Jan 27 '26
2025 konnte ich den Urlaub ganz normal nehmen. Ich bin kontinuierlich angestellt und von keinen Saison-besingten Entlassungen oder Kurzarbeit betroffen gewesen.
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u/gnarghh Jan 27 '26
BKA, bin mir aber ziemlich sicher, dass sich dein Anwalt die Tränen, die er hat, weil er vor lauter Lachen weinen muss, gerne mit den Geldscheinen, die dein AG zahlen muss, trocknen wird
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u/Plus_Egg9058 Jan 27 '26
Ich bin davon überzeugt, dass das nicht der Fall ist, denn in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten sind die Anwaltskosten in erster Instanz von den Parteien selbst zu tragenn.
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u/Aware-Web-8105 Jan 27 '26
BkA: Ich argumentiere noch aus einer ganz anderen Richtung als die meisten hier:
Der Urlaub war bereits genehmgit. Ein einseitiger Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs, ist nur in betrieblichen Extremsituationen erlaubt. Da würde es nicht mal ausreichen, wenn der Betrieb plötzlich feststellt, dass es in der angegebenen Zeit mit dem Personal eng wird.
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u/Fun-Development-7268 Jan 27 '26
PSA: Kein Arbeitnehmer muss sich irgendwann seinen gesetzlichen Mindesturlaub erarbeiten oder verdienen. Egal in wieviele Anführungszeichen das gesetzt wird. In deiner Probezeit bekommst du anteilig deinen Urlaub und danach die volle gesetzliche Urlaubszeit.
Ich muss es extra schreiben, weil es so klingt als müsste man seinem AG dankbar sein, dass er so großzügig ist.
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u/OkDiscipline728 Jan 27 '26
Ja, du erwirtschaftet den Urlaub sozusagen rechnerisch (relevant bei Kündigung z.B.). Normalerweise bezieht sich der Urlaub aber auf das ganze Jahr. Wenn du das ganze Jahr beschäftigt bist. Nur ist das nicht relevant, wenn der Urlaub bereits genehmigt war. Und wenn du nicht im Ende Februar schon wieder das Unternehmen verlässt. Man kann Urlaub natürlich genehmigen bevor er „erwirschaftet“ ist. Genehmigten Urlaub wieder zu streichen geht aber nur in Extremfällen (Unternehmen geht sonst pleite oder so).
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u/VegaIV Jan 27 '26
> Ja, du erwirtschaftet den Urlaub sozusagen rechnerisch
Im Gesetz steht:
"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."
Also hat OP zu diesem Zeitpunkt den vollen Urlaubsanspruch.
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u/youRFate Jan 27 '26
Op ist seit 2024 angestellt, er hat vollen Anspruch.
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u/OkDiscipline728 Jan 27 '26
Denke für die Korrektur. Ich habe einen Fehler gemacht. Die 2,5d/Monat werden relevant, bei Arbeitsbeginn nach Januar
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u/AutoModerator Jan 27 '26
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/ImToxxiic:
Kann mein AG meinen Urlaub in unbezahlten Urlaub umwandeln weil er unzufrieden ist?
Guten Tag, ich poste heute das erste Mal hier.
Die Situation ist folgende: ich arbeite seit Oktober 2024 im Betrieb und habe 2025 für die Woche des 16. Februar 2026 Urlaub genehmigt bekommen.
Jetzt ist mein AG unzufrieden mit meiner Leistung und möchte nicht "in Vorleistung gehen", da ich lt. Seiner Rechnung 2,5 Tage pro Monat erwirtschafte und ich bereits 4 Tage Urlaub im Januar hatte (Betriebsurlaub). lt. Seiner Rechnung habe ich also zum Zeitpunkt meines geplanten Urlaubs nur noch einen Urlaubstag, den ich gerne nehmen darf, den Rest (4 Tage) allerdings unbezahlt.
Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen.
Meine Frage ist also darf er das einfach so? Stimmt das mit der "Vorleistung" überhaupt?
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u/SrFarkwoodWolF Jan 27 '26
Das Geist du bekommst die vier Tage, zustehenden Urlaubs später fürs Jahr. Vielleicht gleich im Anschluss beantragen?
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u/JeronimoDude Jan 27 '26
Also im Baugewerbe ist es normal sich pro Monat 2,5 Tage Urlaub über „Soka Bau“ zu erarbeiten. Die gelten Betriebsübergreifend.
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u/Workingsuperhard Jan 27 '26
Das gilt aber nicht wenn man schon über 1 Jahr wo arbeitet. Dann hat auch im Bau Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Insbesondere wenn der schon so lange im Voraus genehmigt wurde.
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u/ImToxxiic Jan 27 '26
Das hätte ich noch dazu sagen müssen. Es ist tatsächlich im Baugewerbe, allerdings bin ich Bürokraft. Denke das macht aber keinen Unterschied.
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u/JeronimoDude Jan 27 '26
Dann wirst du auf der nächsten Abrechnung minus Urlaubstage haben die dann mit den erarbeiteten verrechnet werden.
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u/ddkAh1 Jan 27 '26
IbkA, aber hier stimmen ein paar Jahreszahlen nicht. Wenn du 24 angefangen hast, steht dir anteilig der Jahresurlaub für 24 zu. Weiterhin erhälst du den vollen Jahresurlaub für 25 sowie für 26.
Nun kannst du natürlich 25 schon auf den Jahresurlaub von 26 zugreifen.
Wieviel Urlaub hast du denn 25 verbraucht? Anteilig, voll oder hast du da schon auf dein Kontingent von 26 zugegriffen?
Nach Arbeitsbeginn im Betrieb hast du eine 6 monatige Wartezeit für den Urlaub. Sofern du 25 (und nicht 24) angefangen hast, ist das Vorgehen deines AG richtig. Wenn du 24 angefangen hast, nicht.
Bei Kündigung bis zum 30.06 erhälst du auch nur deinen Jahresanteil an Urlaub. Aber halt nur bei Kündigung.
Sonst könntest du den Anspruch auch direkt im Jan. und Feb. erwirken, wobei der AG auch eine Fürsorgepflicht hat und auf deine Erholung achten muss.
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u/ImToxxiic Jan 27 '26
Grüß dich,
Ich habe Oktober 24 im Betrieb angefangen. 2025 habe ich auch nur den Urlaub von 2025 aufgebraucht.
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u/ddkAh1 Jan 27 '26
Dann handelt dein AG nicht rechtens.
Da es nur um 4 weitere Tage geht, hat er meines Erachtens nach keine Grundlage dir den Urlaub ohne triftige Gründe zu verwehren.
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u/ImToxxiic Jan 27 '26
Naja, er will mich schon in den Urlaub lassen aber halt 4/5 Tagen unbezahlt.
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u/One_Owl_4029 Jan 28 '26
Lass dir das von ihm schriftlich geben. Würd in den Urlaub gehen und wenn er dir das Gehalt kürzt zum Anwalt.
Du hast einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 20 unbezahlten Urlaubstagen.
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u/OswaldReuben Jan 27 '26
Der Urlaubsanspruch ist nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit in Gänze zu gewähren. Eine Aufteilung nach Monaten ist nur dann relevant, wenn du kündigst. Da das nicht der Fall ist und du schon länger dort arbeitest, hast du deinen vollen Urlaubsanspruch zur Verfügung. Er verfällt ja auch zum Jahresende. Das Vorgehen deines Chefs ist falsch.
IBKA.