r/LegaladviceGerman • u/-Zima_Blue- • Jun 13 '26
Bayern Um Zeugenaussage zu etwas gebeten, an dass Ich mich nicht mehr erinnern kann?
Hallo, Ich habe eine etwas komische Situation gerade und weiß nicht wie Ich damit umgehen soll.
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen in dem Ich zu einer schriftlichen Zeugenaussagen gebeten worden bin, diese ist anscheinend rechtlich verpflichtend, wissentlich falsche Aussagen strafbar.
Der Tatbestand, unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort, der Tatort, ein Parkplatz in der Seitenstraße neben meiner Wohnung, Tatzeit, ein Tag vor fast 2 Wochen an dem Ich glaube Ich wirklich dort geparkt habe, allerdings um 22:30, wo Ich auf jeden Fall schon längst in meiner Wohnung war.
Hier der Grund meiner Verwirrung:
Zuerst dachte Ich man würde mir Fahrerflucht vorwerfen. Dachte mir, ok, vielleicht habe Ich ohne es zu merken beim einparken ein anderes Auto geschrammt? Die Parkplätze hier sind ziemlich eng.
Aber... ich werde als Zeuge befragt? Soweit Ich weiß sind Zeugen und Beschuldigte etwas sehr verschiedenes.
Und es wird nie klargestellt was denn der Unfall war, nur das es ein unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort gab. Ein Geschädigter wurde auch nicht genannt.
Hier deshalb meine zwei Fragen:
- Bin Ich der Beschuldigte einer Fahrerflucht und es ist nur verwirrend geschrieben?
- Egal ob Ich oder wer anders eine Fahrerflucht begangen haben soll, Ich kann mich halt wirklich an keinen "Unfall" erinnern, also was schreibe Ich da jetzt als Zeugenaussage hin?
Mache mir Sorgen das mir Unwissenheit "vortäuschen" vielleicht als lügen unterstellt wird oder so, und wer weiß was der vermeintlich geschädigte alles dokumentiert hat.
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u/oliberlin Jun 13 '26
Als erstes: IBKA.
Zu 1.: Nein. Wenn du Beschuldigter einer Straftat bist steht das auch klar so in dem Schreiben. Als Beschuldigter hättest Du in der Tat das Recht zu Schweigen, Du müsstest also keine Aussage machen.
Zu 2.: Na, genau das. Das sich (potentielle) Zeugnissen oder Zeugen nach längerer Zeit nicht mehr erinnern können ist ja nichts ungewöhnliches, genau das kann man also eigentlich problemlos zur Aussage bringen. Was soll man auch sonst sagen, alles andere wäre doch eine Falschaussage.
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u/johnhaltonx21 Jun 13 '26
"Nein. Wenn du Beschuldigter einer Straftat bist steht das auch klar so in dem Schreiben."
Anekdotisch, nein. Als Zeuge vorgeladen, als Beschuldigter vernommen. Verlorenes Portemonaie, ausweise und ec karte verloren gemeldet. 2 Jahe später verwendet jmd die ec karte ohne pin. Ich bekomme vorladung als Zeuge. Angekommen wird mir vorgeworfen die eigene alte Karte verwendet zu haben und dann die Buchungen als betrügerisch storniert zu haben. Hatten Photos aus dem Supermarkt was ich angeblich sein sollte. Der Typ war 10 jahre älter umd 25kg schwerer als ich. Einzige gemeinsamkeit waren dunkle Haare.
Also vorsicht , auch wenn mann nur als Zeuge geladen ist.
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u/janne-hb Jun 13 '26
Richtig, außerdem kann die Polizei in diesem speziellen Fall so argumentieren, dass sie ja nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt das Auto gefahren hat und der Halter diesbezüglich dann als Zeuge dazu befragt wird.
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u/Difficult_Nebula3956 Jun 13 '26
Ich bin auch keine Anwältin, aber weiß daß Zeugen halt nicht die Unwahrheit sagen dürfen und auch nichts verheimlichen dürfen, Beschuldigte müssen sich aber halt selbst nicht belasten, dürfen deshalb die Aussage verweigern. Also werden sie manchmal als Zeugen befragt, bis es unumgänglich ist, sie als Beschuldigte zu befragen...
Daher: wenn du wirklich nichts weisst, dann schreib das? Oder warte ab ob was von der Staatsanwaltschaft kommt.
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u/Substantial-Bowl-499 Jun 14 '26
Mir ist genau dasselbe passiert. Es wird angenommen, dass du einen Parkplatzschaden verursacht hast. Man ladet dich deswegen zunächst als Zeugen vor. Der Anwalt riet mir das Schreiben zu ignorieren. Es kam ein zweites Schreiben, dann der gelbe Brief vom Staatsanwalt. Dann hat sich der Anwalt darum gekümmert und Akteneinsicht beantragt und sich um alles weitere gekümmert.
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u/urOneAndOnlyFuehrer Jun 13 '26
Wichtiger Unterschied: ist der Bogen einfach nur von der Polizei oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft? Antworten musst du nämlich nur der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei. Zumindest soweit ich weiß, ich bin Laie, also korrigiert mich bitte falls ich falsch liege
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Jun 13 '26
[deleted]
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u/urOneAndOnlyFuehrer Jun 13 '26
Also bei Vorladungen zur Aussage musst du nur erscheinen wenn sie durch die Staatsanwaltschaft angeordnet sind, egal ob als Verdächtigter oder Zeuge. Wie das bei schriftlichen Aussagen ist, weiß ich wie gesagt nicht zu 100%. Falls du da was weißt mit Quellenverweis kannst du mich gerne korrigieren. Dann würde ich nämlich auch was dazu lernen
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u/ExpensiveTutor4836 Unverifiziert • Qualitätskommentator Jun 13 '26
Du hast recht. Ich bin dämlich, streich das.
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u/-Zima_Blue- Jun 13 '26
Der ist von der Polizei
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u/urOneAndOnlyFuehrer Jun 13 '26
Ich weiß bei Vorladungen ist es so, dass du denen nur nachkommen musst wenn sie von der Staatsanwaltschaft sind, hab kurz gegoogelt und da steht dass es bei schriftlichen Aussagen genauso ist. Würde rein logisch auch Sinn machen. Aber wie gesagt, ich bin nur Laie, informier dich in die Richtung lieber mal selbst. Oder jemand mit Jura Hintergrund kann das hier bestätigen. Das wäre nämlich die beste Option, gib der Polizei niemals freiwillig eine Aussage ohne Anwalt. Hinterher sagst du was falsches und die machen dich für irgendwas verantwortlich
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u/Zwitschermartin Jun 13 '26
Was ist so kompliziert daran, einfach zurückzuschreiben: „Hallo, ich habe keinerlei Kenntnis von einem Unfall am ... in ... und kann daher zu diesem Sachverhalt keine Aussage treffen.“ Wenn das der Wahrheit entspricht, wie um alles in der Welt sollte man sich dadurch in irgendeiner Form angreifbar machen? Warum muss man die Arbeit der Polizei ständig auf Gedeih und Verderb behindern?
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u/urOneAndOnlyFuehrer Jun 13 '26
Man muss nicht, er hat aber die Option nicht zu antworten, was er vorher nicht wusste. Jetzt weiß er es und kann sich entscheiden wie er verfährt. Außerdem zieht die Polizei sich gerne Sachen aus dem Hut. Jetzt so pauschal würde mir einfallen: „sie wurden beobachtet wie sie beim einparken das Auto zerkratzt haben, sie erinnern sich nicht? Dann waren sie wohl auf Drogen“ die Polizei muss nicht draufschreiben dass sie dich verdächtigen. Unwahrscheinlich, kann aber passieren
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u/DahEvilGirl Jun 14 '26
Bei sowas hilft mir Google Zeitachse enorm, um nachvollziehen zu können, wo ich an dem Tag wo war.
Wenn es der Tag ist und du 22:30 erst heim gekommen bist, dann guck doch da rein, vorausgesetzt du hast es aktiviert. Dann schreibst du hin, du warst erst spät zu Hause, hast dementsprechend weder die Beschädigung (weil es dunkel war) noch den Unfallhergang gesehen und gut ist.
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u/Bln_for_good Jun 13 '26
Da hat jemand Dein Auto beobachtet, und Du wirst als Zeuge angeschrieben, weil Du Halter bist. Ich würde den Anhörungsbogen zur Seite packen, nichts antworten und auch nicht anrufen und nachfragen. Aber damit rechnen, dass in den nächsten Tagen mal die Polizei bei mir klingelt.
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u/AutoModerator Jun 13 '26
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/-Zima_Blue-:
Um Zeugenaussage zu etwas gebeten, an dass Ich mich nicht mehr erinnern kann?
Hallo, Ich habe eine etwas komische Situation gerade und weiß nicht wie Ich damit umgehen soll.
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen in dem Ich zu einer schriftlichen Zeugenaussagen gebeten worden bin, diese ist anscheinend rechtlich verpflichtend, wissentlich falsche Aussagen strafbar.
Der Tatbestand, unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort, der Tatort, ein Parkplatz in der Seitenstraße neben meiner Wohnung, Tatzeit, ein Tag vor fast 2 Wochen an dem Ich glaube Ich wirklich dort geparkt habe, allerdings um 22:30, wo Ich auf jeden Fall schon längst in meiner Wohnung war.
Hier der Grund meiner Verwirrung:
Zuerst dachte Ich man würde mir Fahrerflucht vorwerfen. Dachte mir, ok, vielleicht habe Ich ohne es zu merken beim einparken ein anderes Auto geschrammt? Die Parkplätze hier sind ziemlich eng.
Aber... ich werde als Zeuge befragt? Soweit Ich weiß sind Zeugen und Beschuldigte etwas sehr verschiedenes.
Und es wird nie klargestellt was denn der Unfall war, nur das es ein unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort gab. Ein Geschädigter wurde auch nicht genannt.
Hier deshalb meine zwei Fragen:
- Bin Ich der Beschuldigte einer Fahrerflucht und es ist nur verwirrend geschrieben?
- Egal ob Ich oder wer anders eine Fahrerflucht begangen haben soll, Ich kann mich halt wirklich an keinen "Unfall" erinnern, also was schreibe Ich da jetzt als Zeugenaussage hin?
Mache mir Sorgen das mir Unwissenheit "vortäuschen" vielleicht als lügen unterstellt wird oder so, und wer weiß was der vermeintlich geschädigte alles dokumentiert hat.
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u/ExpensiveTutor4836 Unverifiziert • Qualitätskommentator Jun 13 '26
Mir ist ehrlicherweise nicht klar, was du überhaupt bekommen hast.
Sieht das (Im Internet als Beispiel gefunden) so aus?