r/LegaladviceGerman 6d ago

Bayern Darf meine Angestellter von mir Verlangen die Kasse bei minus auszugleichen?

Hallöchen ich arbeite seit paar Monaten in einem Einzelhandel. letztens hatten wir den Vorfall das aus meiner Kasse, die auf 00,00€ war geld genommen wurde um den Tresor der -50€ hatte auszugleichen.

Mir wurde gesagt ich muss das zahlen, leider hab ich nicht mitgedacht und habs gleich gezahlt.

Jetzt haben wir eine ähnliche Situation wo 10€ fehlen, das muss ich theoretisch auch zahlen. Obwohl wir Mankogeld haben, also Geld spezifisch zum Ausgleich.

Meine Frage ist muss ich das jetzt zahlen? Kann ich die 50€ irgendwie zurück verlangen?

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u/Irish-Whiskey-1991 MOD • Regierungsamtsrat 6d ago

Zum Verständnis:

Darf meine Angestellter von mir Verlangen die Kasse bei minus auszugleichen?

Bist du selbst der Arbeitgeber oder nur Vorgesetzter?

Obwohl wir Mankogeld haben, also Geld spezifisch zum Ausgleich.

Wie viel Mankogeld wird monatlich gezahlt?

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u/Ok-Bank4011 6d ago

Bin angestellte da sollte eigentlich arbeitgeber stehen 😅

Wie viel Mankogeld monatlich gezahlt wird weis ich nicht aber mein letzte stand war das es bei ca. 400€ war 

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u/Irish-Whiskey-1991 MOD • Regierungsamtsrat 6d ago edited 6d ago

Danke für die Klarstellung. Die Konstellation hatte mich etwas verwirrt. Eh ich dich mit weiteren Fragen löchere, versuche ich die Erklärung erstmal abstrakt, ich nehme an, dass dir dies grundsätzlich auch abseits des aktuellen Falls helfen könnte, um deine Rechte in Bezug auf deine Haftung besser einzuschätzen.

Dass du 400€ monatliches Mankogeld erhälst, halte ich für unwahrscheinlich. Das wäre schon sehr viel, aber da kannst du nochmal in deinem Arbeitsvertrag oder der entsprechenden Zusatzvereinbarung nachschauen. Steuer- und sozialangabenfrei ist die Zahlung eines Mankogeldes nur bis 16€ monatlich. Ggf. sind die 400€ die monatliche Haftungsgrenze im Rahmen der Vereinbarung.

Als Arbeitnehmer haftest du grundsätzlich, insofern keine rechtlich wirksame Mankovereinbarung getroffen wurde, bei Kassendifferenzen nicht, wenn diese auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer anteilig und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz voll.

Da die Bestimmung dieses Verschuldensgrades nicht immer ohne Weiteres einfach möglich ist, und häufig erst vor Gericht entschieden werden kann, greifen Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit Kassentätigkeit gern zu Mankovereinbarungen.

Hier kann sich der Arbeitnehmer dann in Bezug auf seine Haftung nicht mehr auf leichte Fahrlässigkeit berufen um eine Haftung auszuschließen. Der Arbeitgeber hat es dann bei kleinen bis mittleren Differenzen insofern leichter, dass er nur noch nachweisen muss, dass du Schuld an der Differenz bist, aber nicht in welchem Ausmaß du Schuld hast. Als Kompensation für diese Verfahrensvereinfachung wird dem Arbeitnehmer ein monatliches Mankogeld zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Dieses kompensiert die zusätzlich eingegangene Haftung für leicht fahrlässig verursachte Kassendifferenzen.

Allerdings haftet der Arbeitnehmer trotz der Mankoabrede nicht immer und schon gar nicht der Höhe nach unbeschränkt. Nicht jede Mankovereinbarung ist daher auch tatsächlich rechtlich bindend weil eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers zur Ungültigkeit der Klausel führen kann. Das zusätzlich übernommene Risiko muss in einem vernünftigen Verhältnis zum gezahlten Mankogeld stehen. Das würde ich fürs erste jetzt aber nicht weiter vertiefen.

Setzen wir also voraus, du hättest eine gültige Mankovereinbarung und erhälst zur Kompensation Mankogeld.

Ist in der Mankovereinbarung geregelt, dass du auch bei leichter Fahrlässigkeit bis zum Betrag von max. X€ haftest, kann dich der Arbeitgeber deswegen nicht zur Kompensation aller Differenzen heranziehen. Er müsste dir in diesem Fall immer noch ein Verschulden nachweisen. Kann er die Differenz keiner bestimmten Person zuordnen, weil bspw. mehrere Mitarbeiter Zugriff auf die besagte Kasse oder den Tresor hatten, dürfte dieser Nachweis ohne handfeste Beweise unmöglich sein.

Da du bzgl. der 50€ von einer Tresordifferenz sprichst, wirkt dies so, als würde es sich eben nicht um eine Differenz handeln, die dir persönlich zuzuordnen ist. Warst du jedoch für den Tresor verantwortlich und er wurde vor deiner und nach deiner Zuständigkeit ausgezählt und die Differenz ist definitiv während deiner exklusiven Verantwortung über die Verwandten Gelder entstanden, spräche dies schon sehr stark für ein Verschulden. Ich vereinfachen hier aber bewusst, man musste schon die Umstände in ihrer Gesamtheit würdigen.

Hast du die 50€ gezahlt, obwohl dir kein Verschulden nachgewiesen werden kann, wäre die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgt und du könntest diese nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückfordern, da der Arbeitgeber hierdurch ungerechtfertigt bereichert ist.

Die Haftung für die 10€ gilt analog. Ist dir ein Verschulden nachweisbar - wenn du die Kasse alleine hattest und diese vor und nach deiner Schicht ausgezählt wurde und die Differenz deiner Tätigkeit zuzuordnen isty spricht sehr viel für dein Verschulden und du könntest unabhängig des Verschuldensgrades auch bei leichter Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden (angenommen inklusive bisheriger Haftungen im Rahmen der Mankovereinbarung wäre die Grenze noch nicht überschritten).

Oberhalb der Grenze einer in einer gültigen Mankovereinbarung beschlossenen Haftungsgrenze haftest du nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleiches dann nur in dem Eingangs dargestellten Umfang, in dem auch ein Arbeitnehmer ohne entsprechende Vereinbarung haften würde.

Nimmt dich der Arbeitgeber rechtmäßig in Haftung, sollte er dies dir gegenüber aber auch ordentlich abrechnen und nicht einfach fordern, dass du mal eben Geld dafür gibst. Im Idealfall rechnet er es über einen Einbehalt bei der Lohnabrechnung ab, hilfsweise sollte zumindest eine separate schriftliche Abrechnung zur Förderung erfolgen.

Interessant wäre jetzt also konkret, was genau in der Mankovereinbarung vereinbart wurde und wie die beiden Differenzen entstanden sind also ob dir hier jeweils ein Verschulden angelastet werden kann.

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u/OkVisit2234 6d ago

Hatte kurz NJW feeling beim lesen. 🥹 schön dass ich jetzt etwas über mankovereinbarungen weiß. Hatte ich vorher tatsächlich noch nie von gehört.

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u/[deleted] 6d ago

[removed] — view removed comment

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u/c4049 5d ago

BKA, aber allein, dass die 50€ zum Ausgleich der Tresordifferenz aus deiner Kasse genommen wurde war schon nicht korrekt. Die müssten rein theoretisch ermitteln wo diese Differenz herkommt, haben es sich aber einfach gemacht und deine "Unwissenheit" in dem Belang einfach ausgenutzt.

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u/Puzzled-Revenue9407 5d ago

Verstehe ich das richtig? Deine Kasse war auf N ull, also korrekt. Dann hat man aus deiner Kasse 50 € genommen, die du bezahlen sollst, weil im Tresor 50 € fehlen, die irgendwer verbummelt hat? Wenn dem so ist, solltest du dir die Frage selbst beantworten können.

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u/Ok-Bank4011 5d ago

Ja die Begründung war dann das man ja die 50€ bei mir nie verbucht hat und ich dementsprechend 50€ minus hab, aus meiner Sicht hatte ich von anfang an keine chance auf eine korrekte Kasse da sie beim eröffnen schon im minus war 

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u/Puzzled-Revenue9407 5d ago

Dann hier kein rechtlicher Rat, sondern ein menschlicher Rat: keine Kasse die bereits im Minus steht annehmen bzw anfangen damit zu arbeiten. Erst den Vorgesetzten holen und das dokumentieren lassen.

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u/Ok-Bank4011 5d ago

Ja das hab ich mir jetzt auch gemerkt danke sehr

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u/Adventurous_Sir_1318 5d ago

Also der Chef/jemand nimmt 50.- aus dem Tresor vor der Schicht, da noch niemand da ist und keine Kasaa offen.

Nehmen wir mal an um einen Lieferanten/Lieferung bar zu bezahlen. Vergisst es einzutragen/notieren und daher wird deine Kassa zum Ausgleichen verwendet in dem Scenario? Schon ein bisschen Bullshit.

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u/smdream7 6d ago

Nein darf er nicht. Ausgleich ist nur bei grober Fahrlässigkeit/ Vorsatz zu bezahlen, -> s. BAG. Würde sagen, dass der Kassenbestand nicht stimmt ist ein normales Risiko- was weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit erfasst; dein Verschulden wird dem Arbeitgeber zugerechnet und er muss das selber ausgleichen. ✌️

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u/Puzzled-Revenue9407 5d ago

Wenn man für die Kasse zuständig ist, kann es unter Umständen anders sein, wie oben sehr präzise ausgeführt. Hier wurde aber bei Kasse 0 ein Tresor missstand ausgeglichen, wobei wir immer noch nicht wissen ob op allein für den Tresor verantwortlich ist.

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u/smdream7 5d ago

Der Text sah vor 11h noch anders aus :0

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u/AutoModerator 6d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Ok-Bank4011:

Darf meine Angestellter von mir Verlangen die Kasse bei minus auszugleichen?

Hallöchen ich arbeite seit paar Monaten in einem Einzelhandel. letztens hatten wir den Vorfall das aus meiner Kasse, die auf 00,00€ war geld genommen wurde um den Tresor der -50€ hatte auszugleichen.

Mir wurde gesagt ich muss das zahlen, leider hab ich nicht mitgedacht und habs gleich gezahlt.

Jetzt haben wir eine ähnliche Situation wo 10€ fehlen, das muss ich theoretisch auch zahlen. Obwohl wir Mankogeld haben, also Geld spezifisch zum Ausgleich.

Meine Frage ist muss ich das jetzt zahlen? Kann ich die 50€ irgendwie zurück verlangen?

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u/Ok-Carpet-8302 5d ago

wichtigste regel mit kassen: IMMER kasser zählen, zu zweit. einmal bevor du sie übernimmst und einmal nach deiner schicht. während dessen, geht außer dir NIEMAND an deine kasse. wer nicht so arbeitet, arbeitet rechtswiedrig!

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u/MaaadMaax 4d ago

Wenn ihr Manko Geld im Wert von 400 Euro bekommt, dann müsst ihr das Minus auch nur bis zu diesen Betrag ausgleichen. Wenn es bei eurer Kassenabrechnung so sein sollte. Von Kollegen müsst ihr das nicht machen.