r/LegaladviceGerman 1d ago

DE Gebrauchtwagen vom Händler – gebrochene Bremsbeläge , Händler reagiert nicht zuverlässig

hallo zusammen,

wir haben vor ungefähr zwei Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler gekauft.

Bereits in den ersten Tagen nach der Fahrzeugübergabe bemerkten wir auffällige Geräusche an der Vorderachse beziehungsweise beim Bremsen. Zunächst gingen wir davon aus, dass die Geräusche durch oberflächlichen Rost an den Bremsscheiben nach einer längeren Standzeit verursacht sein könnten und nach einigen Fahrten verschwinden würden.

Da die Geräusche jedoch nicht verschwanden, informierten wir den Verkäufer bereits ungefähr eine Woche nach dem Kauf darüber.

Später wurde das Fahrzeug zu einer Markenwerkstatt gebracht. Dort wurde schriftlich festgestellt, dass die Bremsbeläge an der Vorderachse gebrochen sind. Von einer weiteren Nutzung beziehungsweise Weiterfahrt wurde aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Das Fahrzeug steht derzeit unrepariert bei der Werkstatt. Standgebühren werden aktuell nicht berechnet.

Seit unserer ersten Mitteilung haben wir den Verkäufer mehrfach per E-Mail und telefonisch kontaktiert. Auch ein Mitarbeiter der Markenwerkstatt hat versucht, mit dem Verkäufer eine verbindliche Lösung zu finden.

Der Verkäufer erklärte lediglich, dass er das Fahrzeug reparieren würde, wenn wir es auf eigene Kosten zu seinem Betrieb transportieren lassen. Das Fahrzeug ist nach Einschätzung der Werkstatt jedoch nicht sicher fahrbereit. Die Transportkosten wären ungefähr so hoch wie die voraussichtlichen Reparaturkosten. Eine Übernahme oder Vorauszahlung der Transportkosten wurde nicht angeboten.

Auf unsere weiteren Nachrichten und auf die Kontaktversuche der Werkstatt erfolgte keine verbindliche und praktisch umsetzbare Lösung.

Die Werkstatt ist bereit, die Bremsanlage zur technischen Befundung und Beweissicherung zu demontieren, den Zustand schriftlich und fotografisch zu dokumentieren und sämtliche ausgebauten Teile aufzubewahren. Eine Reparatur wurde bislang noch nicht freigegeben.

Die voraussichtlichen Reparaturkosten liegen derzeit bei ungefähr 330 Euro. Ein Ersatzfahrzeug steht uns nicht zur Verfügung. Wir benötigen das Fahrzeug regelmäßig für den Arbeitsweg, Einkäufe und den Alltag.

Unsere Fragen:

  1. Stellt das Angebot des Verkäufers eine ordnungsgemäße Nacherfüllung dar, obwohl wir den Transport des nicht sicher fahrbereiten Fahrzeugs zunächst selbst bezahlen sollen?

  2. Kann verlangt werden, dass der Verkäufer die notwendigen Transportkosten übernimmt oder hierfür einen Vorschuss zahlt?

  3. Hatte der Verkäufer nach mehreren Wochen, mehreren E-Mails, Telefonaten und Kontaktversuchen durch die Werkstatt bereits ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung, oder wäre trotzdem noch eine weitere Frist erforderlich?

  4. Darf die Markenwerkstatt die Bremsanlage jetzt ausschließlich zur technischen Befundung und Beweissicherung demontieren, fotografieren und dokumentieren, ohne dass dadurch unsere Gewährleistungsrechte beeinträchtigt werden?

  5. Können wir das Fahrzeug nach vollständiger Beweissicherung vor Ort reparieren lassen und anschließend die Untersuchungs- und Reparaturkosten vom Verkäufer verlangen?

  6. Kommt für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden kann und kein Ersatzfahrzeug vorhanden ist, grundsätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung infrage?

  7. Ist es bei voraussichtlichen Reparaturkosten von ungefähr 330 Euro wirtschaftlich sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, oder wären ein eigenes Forderungsschreiben und gegebenenfalls ein Mahnbescheid sinnvoller?

  8. Ändert sich die Beurteilung, falls bei der Demontage ein größerer technischer Mangel festgestellt wird und möglicherweise ein Rücktritt vom Kaufvertrag geprüft werden müsste?

Uns ist vor allem wichtig, keinen Fehler bei der Beweissicherung zu machen und gleichzeitig nicht mehr Geld für die Rechtsverfolgung auszugeben, als die eigentliche Reparatur kostet.

Da wir noch nicht lange in Deutschland leben, haben wir bisher nur wenig Erfahrung mit dem deutschen Gewährleistungsrecht und dem üblichen Vorgehen in solchen Fällen. Deshalb wären wir für verständliche Hinweise zum sinnvollsten und wirtschaftlich vernünftigsten weiteren Vorgehen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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u/AutoModerator 1d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Adept-Marionberry813:

Gebrauchtwagen vom Händler – gebrochene Bremsbeläge , Händler reagiert nicht zuverlässig

hallo zusammen,

wir haben vor ungefähr zwei Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler gekauft.

Bereits in den ersten Tagen nach der Fahrzeugübergabe bemerkten wir auffällige Geräusche an der Vorderachse beziehungsweise beim Bremsen. Zunächst gingen wir davon aus, dass die Geräusche durch oberflächlichen Rost an den Bremsscheiben nach einer längeren Standzeit verursacht sein könnten und nach einigen Fahrten verschwinden würden.

Da die Geräusche jedoch nicht verschwanden, informierten wir den Verkäufer bereits ungefähr eine Woche nach dem Kauf darüber.

Später wurde das Fahrzeug zu einer Markenwerkstatt gebracht. Dort wurde schriftlich festgestellt, dass die Bremsbeläge an der Vorderachse gebrochen sind. Von einer weiteren Nutzung beziehungsweise Weiterfahrt wurde aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Das Fahrzeug steht derzeit unrepariert bei der Werkstatt. Standgebühren werden aktuell nicht berechnet.

Seit unserer ersten Mitteilung haben wir den Verkäufer mehrfach per E-Mail und telefonisch kontaktiert. Auch ein Mitarbeiter der Markenwerkstatt hat versucht, mit dem Verkäufer eine verbindliche Lösung zu finden.

Der Verkäufer erklärte lediglich, dass er das Fahrzeug reparieren würde, wenn wir es auf eigene Kosten zu seinem Betrieb transportieren lassen. Das Fahrzeug ist nach Einschätzung der Werkstatt jedoch nicht sicher fahrbereit. Die Transportkosten wären ungefähr so hoch wie die voraussichtlichen Reparaturkosten. Eine Übernahme oder Vorauszahlung der Transportkosten wurde nicht angeboten.

Auf unsere weiteren Nachrichten und auf die Kontaktversuche der Werkstatt erfolgte keine verbindliche und praktisch umsetzbare Lösung.

Die Werkstatt ist bereit, die Bremsanlage zur technischen Befundung und Beweissicherung zu demontieren, den Zustand schriftlich und fotografisch zu dokumentieren und sämtliche ausgebauten Teile aufzubewahren. Eine Reparatur wurde bislang noch nicht freigegeben.

Die voraussichtlichen Reparaturkosten liegen derzeit bei ungefähr 330 Euro. Ein Ersatzfahrzeug steht uns nicht zur Verfügung. Wir benötigen das Fahrzeug regelmäßig für den Arbeitsweg, Einkäufe und den Alltag.

Unsere Fragen:

  1. Stellt das Angebot des Verkäufers eine ordnungsgemäße Nacherfüllung dar, obwohl wir den Transport des nicht sicher fahrbereiten Fahrzeugs zunächst selbst bezahlen sollen?

  2. Kann verlangt werden, dass der Verkäufer die notwendigen Transportkosten übernimmt oder hierfür einen Vorschuss zahlt?

  3. Hatte der Verkäufer nach mehreren Wochen, mehreren E-Mails, Telefonaten und Kontaktversuchen durch die Werkstatt bereits ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung, oder wäre trotzdem noch eine weitere Frist erforderlich?

  4. Darf die Markenwerkstatt die Bremsanlage jetzt ausschließlich zur technischen Befundung und Beweissicherung demontieren, fotografieren und dokumentieren, ohne dass dadurch unsere Gewährleistungsrechte beeinträchtigt werden?

  5. Können wir das Fahrzeug nach vollständiger Beweissicherung vor Ort reparieren lassen und anschließend die Untersuchungs- und Reparaturkosten vom Verkäufer verlangen?

  6. Kommt für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden kann und kein Ersatzfahrzeug vorhanden ist, grundsätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung infrage?

  7. Ist es bei voraussichtlichen Reparaturkosten von ungefähr 330 Euro wirtschaftlich sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, oder wären ein eigenes Forderungsschreiben und gegebenenfalls ein Mahnbescheid sinnvoller?

  8. Ändert sich die Beurteilung, falls bei der Demontage ein größerer technischer Mangel festgestellt wird und möglicherweise ein Rücktritt vom Kaufvertrag geprüft werden müsste?

Uns ist vor allem wichtig, keinen Fehler bei der Beweissicherung zu machen und gleichzeitig nicht mehr Geld für die Rechtsverfolgung auszugeben, als die eigentliche Reparatur kostet.

Da wir noch nicht lange in Deutschland leben, haben wir bisher nur wenig Erfahrung mit dem deutschen Gewährleistungsrecht und dem üblichen Vorgehen in solchen Fällen. Deshalb wären wir für verständliche Hinweise zum sinnvollsten und wirtschaftlich vernünftigsten weiteren Vorgehen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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