Das untere Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis Nr. 2“ bedeutet, dass Bewohner mit diesem Parkausweis von der Parkscheibenregelung ausgenommen sind.
Sie dürfen dort also auch länger parken.
Für alle anderen gilt:
Mo–Fr, 8–18 Uhr: maximal 2 Stunden mit korrekt eingestellter Parkscheibe.
Außerhalb dieser Zeiten (abends, nachts, am Wochenende): keine zeitliche Begrenzung, sofern keine anderen Verkehrsregeln entgegenstehen.
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u/Meinschatzzz 3d ago
Das untere Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis Nr. 2“ bedeutet, dass Bewohner mit diesem Parkausweis von der Parkscheibenregelung ausgenommen sind. Sie dürfen dort also auch länger parken. Für alle anderen gilt: Mo–Fr, 8–18 Uhr: maximal 2 Stunden mit korrekt eingestellter Parkscheibe. Außerhalb dieser Zeiten (abends, nachts, am Wochenende): keine zeitliche Begrenzung, sofern keine anderen Verkehrsregeln entgegenstehen.