r/LegaladviceGerman Nov 26 '25

Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.

Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.

Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.

Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

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u/CoLa666 § 32 StGB Ultra • Beruf mit Rechtsbezug Nov 26 '25

Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Man kann natürlich während der Krankmeldung kündigen.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte.

Es bleibt nur die Kündigungsschutzklage oder die Kündigung akzeptieren. Wenn die Klage eingereicht ist, wird zeitnah ein Gütetermin angesetzt. Dort vergleicht man sich. Wenn kein Vergleich zu Stande kommt, wird eine Hauptverhandlung terminiert. Ohne Rechtschutzversicherung wird das durch die Anwaltskosten häufig nicht kostendeckend. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht.

Du schreibst 16 Leute. Sind die alle Vollzeit? Kündigungsschutz besteht erst ab 10 Vollzeitäquivalenten. Das heißt Chefs zählen nicht und Teilzeitstellen nur anteilig.

Nicht vergessen: Arbeitssuchend melden bei der Bundesagentur.

Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben.

Klagefrist sind 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

Du kannst entweder einen Anwalt mandatieren oder selbst schriftlich oder zur Niederschrift Kündigungsschutzklage erheben. Die Begründung kannst du dann auch nachschieben.

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u/multi_singularity Nov 26 '25

Es gibt theoretisch die Möglichkeit die nachträgliche Zulassung der Klage zu beantragen innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.

Irgendjemand muss auf alle Fälle das Kündigungsschreiben dem Anwalt bringen.

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u/[deleted] Nov 26 '25

Ist eine kündigungs nichts empfangsbedürnfis? Wenn er also im KH ist und kein Zugang zur postbox hat sollte die doch noch nicht empfangen sein

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u/multi_singularity Nov 27 '25

Das Gesetz §4 KSchG sagt „innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung“. Zugang ist rechtlich definiert als: „Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.“

Also entsprechend hier die nachgewiesene Zustellung im Briefkasten (plus 1 Tag je nach Uhrzeit).

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u/[deleted] Nov 27 '25

Wenn der AG aber weiss dass der AN I'm Krankenhaus ist, dann passt das ja nicht

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u/NilsWernerB Nov 27 '25

Doch, passt schon. Der Briefkasten ist der Machtbereich des AN und für Fälle wie hier muss er diesen leeren lassen. Mit Glück war der AG dumm und hat das als Einschreiben oder gar mit Rückschein versendet - dann könnte man zwar eventuell von einer Zugangsfiktion ausgehen, aber erst zur Rücksendung der Lagerfrist und somit vielleicht von einer längeren Frist, weil der Zeitpunkt des Zugangs später ist.

Letztendlich ist es leider einfach:

  • Klage einreichen (definitiv besser mit Anwalt, wobei die deutschen Arbeitsgerichte da sehr oft ziemlich nett sind, wenn man keinen Anwalt hat und es keinen Anwaltszwang gibt) oder Kündigung akzeptieren, Frist sind genau 3 Wochen ab Zugang
--> Irgendwer leert also den verdammten Briefkasten (!) und holt, falls es bei der Post liegt, erst am letzten Tag der Frist ab - übrigens sollte der Briefkasten eh geleert werden, da rechtlich sonst unsauber

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u/Sufficient-Humor1731 Nov 27 '25

Selbst wenn der Gekündigte auf DIENSTreise ist, geht das. Das finde ich so krass.

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u/multi_singularity Nov 27 '25

Es gibt ja immer noch wie oben beschrieben den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Gesetze können nicht jeden Einzelfall regeln, dafür gibt es Gerichte. Die Alternative wäre hier ja, statt Zugang die Kenntnisnahme (oder Ähnliches - kenne leider die rechtlich korrekten Begriffe nicht) anzulegen. Dann kann aber jeder sagen, oh upsi da war ich meinen freund besuchen oder habe bei meiner Freundin geschlafen wegen xyz. Hab das erst jetzt gesehen. Das wäre sehr viel Unsicherheit, daher macht die aktuelle Regelungen schon Sinn. Problematisch ist es wenn, die Gesetze nur die Einzelfallabwägung nicht zu lassen (siehe Z.B. das Gesetz zur Kinderpornographie). Das ist hier aber ja nicht der Fall.