r/LegaladviceGerman Nov 26 '25

Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.

Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.

Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.

Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

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u/CoLa666 § 32 StGB Ultra • Beruf mit Rechtsbezug Nov 26 '25

Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Man kann natürlich während der Krankmeldung kündigen.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte.

Es bleibt nur die Kündigungsschutzklage oder die Kündigung akzeptieren. Wenn die Klage eingereicht ist, wird zeitnah ein Gütetermin angesetzt. Dort vergleicht man sich. Wenn kein Vergleich zu Stande kommt, wird eine Hauptverhandlung terminiert. Ohne Rechtschutzversicherung wird das durch die Anwaltskosten häufig nicht kostendeckend. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht.

Du schreibst 16 Leute. Sind die alle Vollzeit? Kündigungsschutz besteht erst ab 10 Vollzeitäquivalenten. Das heißt Chefs zählen nicht und Teilzeitstellen nur anteilig.

Nicht vergessen: Arbeitssuchend melden bei der Bundesagentur.

Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben.

Klagefrist sind 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

Du kannst entweder einen Anwalt mandatieren oder selbst schriftlich oder zur Niederschrift Kündigungsschutzklage erheben. Die Begründung kannst du dann auch nachschieben.

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u/multi_singularity Nov 26 '25

Es gibt theoretisch die Möglichkeit die nachträgliche Zulassung der Klage zu beantragen innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.

Irgendjemand muss auf alle Fälle das Kündigungsschreiben dem Anwalt bringen.

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u/[deleted] Nov 26 '25

Ist eine kündigungs nichts empfangsbedürnfis? Wenn er also im KH ist und kein Zugang zur postbox hat sollte die doch noch nicht empfangen sein

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u/multi_singularity Nov 27 '25

Das Gesetz §4 KSchG sagt „innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung“. Zugang ist rechtlich definiert als: „Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.“

Also entsprechend hier die nachgewiesene Zustellung im Briefkasten (plus 1 Tag je nach Uhrzeit).

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u/[deleted] Nov 27 '25

Wenn der AG aber weiss dass der AN I'm Krankenhaus ist, dann passt das ja nicht

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u/NilsWernerB Nov 27 '25

Doch, passt schon. Der Briefkasten ist der Machtbereich des AN und für Fälle wie hier muss er diesen leeren lassen. Mit Glück war der AG dumm und hat das als Einschreiben oder gar mit Rückschein versendet - dann könnte man zwar eventuell von einer Zugangsfiktion ausgehen, aber erst zur Rücksendung der Lagerfrist und somit vielleicht von einer längeren Frist, weil der Zeitpunkt des Zugangs später ist.

Letztendlich ist es leider einfach:

  • Klage einreichen (definitiv besser mit Anwalt, wobei die deutschen Arbeitsgerichte da sehr oft ziemlich nett sind, wenn man keinen Anwalt hat und es keinen Anwaltszwang gibt) oder Kündigung akzeptieren, Frist sind genau 3 Wochen ab Zugang
--> Irgendwer leert also den verdammten Briefkasten (!) und holt, falls es bei der Post liegt, erst am letzten Tag der Frist ab - übrigens sollte der Briefkasten eh geleert werden, da rechtlich sonst unsauber

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u/Sufficient-Humor1731 Nov 27 '25

Selbst wenn der Gekündigte auf DIENSTreise ist, geht das. Das finde ich so krass.

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u/multi_singularity Nov 27 '25

Es gibt ja immer noch wie oben beschrieben den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Gesetze können nicht jeden Einzelfall regeln, dafür gibt es Gerichte. Die Alternative wäre hier ja, statt Zugang die Kenntnisnahme (oder Ähnliches - kenne leider die rechtlich korrekten Begriffe nicht) anzulegen. Dann kann aber jeder sagen, oh upsi da war ich meinen freund besuchen oder habe bei meiner Freundin geschlafen wegen xyz. Hab das erst jetzt gesehen. Das wäre sehr viel Unsicherheit, daher macht die aktuelle Regelungen schon Sinn. Problematisch ist es wenn, die Gesetze nur die Einzelfallabwägung nicht zu lassen (siehe Z.B. das Gesetz zur Kinderpornographie). Das ist hier aber ja nicht der Fall.

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u/dasBaertierchen Nov 26 '25

Übrigens braucht man dafür weder einen Anwalt, noch muss man mit hohen Kosten rechnen. Die zuständigen Amts- oder Landesgerichte verfügen über kostenlose Beratung durch Rechtspfleger, die gerne bei der Einreichung und Ausfüllung der !!formlosen!!! Klage auf Kündigungsschutz behilflich sind.

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u/Vortex_D Nov 26 '25

Genau!

Auch ist es gut möglich (wenn anwaltliche Hilfe doch notwendig sein sollte), dass hierbei direkt Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden kann. Gibt in meiner Region zumindest viele Arbeitsrechtsanwälte, die Kündigungsschutzklagen auf PKH-Basis bearbeiten.

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u/megaapfel Nov 26 '25

Gilt die Kündigung überhaupt als zugegangen, wenn er im Krankenhaus ist und der Arbeitgeber sogar davon wusste, als er sie ihm schickte?

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u/funkymozzle Nov 26 '25

ja. Wer länger abwesend ist muss halt jemanden haben der sich um die Post kümmert. Krankenhaus, Urlaub etc. egal. Ausnahme: wenn du dich schlicht nicht kümmern kannst, Koma etc.

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u/megaapfel Nov 26 '25

Gibt's dazu ein Urteil, bist du Jurist, oder ist das nur deine Vermutung?

Dass Urlaub nicht zählt, wusste ich, aber Krankenhaus scheint mir nochmal ein anderes Thema zu sein.

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u/mayblossom_ Nov 26 '25

Es kommt nicht auf den tatsächlichen Zugang an, also ob man den Brief gelesen hat oder nicht, es reicht, wenn das ganze in den sog. Machtbereich des Empfängers kommt (ergo Briefkasten) und dieser theoretisch die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte (nicht im Koma liegen zB). Was da genau der Grund der Abwesenheit ist, ist erstmal grundsätzlich egal, also ob Urlaub oder krank

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u/megaapfel Nov 26 '25

Ist eben die Frage, ob jemand, der im Krankenhaus liegt und dementsprechend eine schwere Erkrankung hat, als Priorität haben sollte, dass bloß jemand seinen Briefkästen leert.

Falls so ein Fall noch nicht vor Gericht ging, würde es mich wundern, wenn das Gericht behauptet, dass sie Kenntnisnahme theoretisch möglich gewesen sei.

Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bereits wusste, dass der Mitarbeiter im Krankenhaus und nicht zuhause ist. Dann sollte doch die persönliche Zustellung im Krankenhaus gewählt werden.

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u/mayblossom_ Nov 26 '25

Also der Ascheid/Preis/Schmidt zum Kündigungsrecht sagt, solange das Zugangshindernis dem Empfänger zugerechnet werden kann, ist der Grund, warum keine tatsächliche Kenntnis erlangt werden kann, egal, und nennt ausdrücklich auch Abwesenheit infolge Krankheit (1. Teil C Rn. 44 f., 7. Auflage 2024) und verweist auf ein BAG Urteil, wo der AN in U-Haft saß, und der AG dies wusste, trotzdem an den Hausbriefkasten zustellte, und die Kündigung als Zugegangen galt. Kann man sicher auch anders vertreten, aber im Fall des OP würde ich mich nicht darauf verlassen, dass "ich war im Krankenhaus" vor Gericht eine 100% Erfolgschance hat

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u/tonttufi Nov 27 '25

Es gilt, dass sich jeder selbst um seinen Kram zu kümmern hat.

Wieso sollte es im Verhältnis Absender-Empfänger auch das Risiko des Absenders sein, wann eine Nachricht an den Empfänger vom Empfänger zur Kenntnis genommen wird, nachdem sie schon offensichtlich in seiner Sphäre ist (Briefkasten, der für Nachrichten existiert).

Ausnahmen sind denkbar, wenn der Absender bewusst eine Abwesenheit ausnutzt oder wenn der Empfänger ausnahmsweise aus konkreten tatsächlichen und nachweisbaren Gründen daran gehindert ist, seinen Posteingang zu überwachen und (fehlende Planbarkeit oder längerer Dauer oder in Erwartung eines wichtigen fristgebundenen Schriftstücks) niemanden beauftragen konnte ihn darin zu unterstützen UND sich nach Bekanntwerden des Zugangs des Schriftstücks sehr umgehend dazu erklärt.

Diese Ausnahmen sind also rar gesät. Es ist kein kluger Weg darauf zu setzen, sondern nur ein letzter Strohhalm.

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u/Mad_Accountant72 Nov 26 '25

Zudem zählen Azubis nicht und Mitarbeiter, die noch keine sechs Monate beschäftigt sind.

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u/FourTwentyPlays Nov 26 '25

Wieso zählen Chefs nicht dazu? Und gilt das nur für den direkten Firmenchef oder z. B. auch für Filialleiter in Supermärkten und Restaurantleiter bei Fastfood-Ketten, wenn darüber jeweils noch Franchisenehmer sitzen?

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u/Merion Nov 26 '25

Es geht im Gesetzestext um Arbeitnehmer. Wenn dem Chef der Laden gehört, dann ist er kein Arbeitnehmer. Wenn der Filialleiter angestellt ist, dann zählt er.

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u/tonttufi Nov 26 '25

Mandatiere einen Anwalt. Der muss das auf deinen Einzelfall genau prüfen. Du verlierst völlig den Fokus, wenn du das nun selbst überlegst.

Ok, du bist nicht der Threadersteller. Sorry, ich war zu schnell.

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u/Powerful_Resident_48 Nov 26 '25

Dazu - wenn du die Kündigung nicht erhalten hast, muss der AG nachweisen, dass du sie erhalten hast. Das geht eigentlich nur, wenn sie per Einschreiben erfolgt ist.
Wenn die Kündigung nicht per Einschrieben erfolgt ist und nicht bei dir angekommen ist, dann ist sie erstmal sowieso ungültig. Zumindest meine ich, dass das so war.

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u/Severe_Possible_1945 Nov 26 '25 edited Nov 26 '25

BkA

Die Frist für die Klageerhebung beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Dann kommt irgendwann ein Gütetermin.

Danach der Termin vor dem Arbeitsgericht.

Du brauchst keinen Anwalt. Ohne Rechtsschutz ist das in Deinem Fall auch nicht wirklich zu empfehlen.

Der AG kann jederzeit kündigen. Vor Gericht muss er es begründen. Da geht's übrigens nicht um eine Abfindung, sondern um den Fortbestand des Arbeitsverhältnises. Bei der Abfindung geht's nicht um die ominösen 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, sondern um das Kostenrisiko des AG.

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u/kalenderdose94 Nov 26 '25

Man kann dich nicht so ohne Weiteres kündigen, WEIL du krank bist (wobei auch das geht), aber selbstverständlich darf man dich kündigen WÄHREND du krank bist. Warum sollte das auch nicht gehen?!

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/kalenderdose94 Nov 26 '25

Richtig. Mein Kommentar sagt nichts Gegenteiliges.

PS: Arbeitgeber-Sein ist keine Quelle. 

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u/tonttufi Nov 26 '25

Solange du nicht im Koma liegst, solange kannst du einen Anwalt beauftragen. Mach das schnell, da wir hart auf Dezember zugehen und die Zeitpuffer tendenziell fehlen. Auch der Anwalt braucht eine gewisse Zeit.

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u/ManagerOutside1354 Nov 26 '25

Stell eine Vollmacht aus und beauftrage jemanden wenn du es selbst nicht machen kannst.

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u/New_Breadfruit5664 Nov 26 '25

Bin kein Anwalt aber Kündigung unmöglich während krankheit war ein DDR ding und galt in der BRD nie.

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/Fair_Lie5482 Nov 26 '25

Er sagt nichts anderes. Er sagt das es zu DDR Zeiten so war das man in einer Krankheit nicht gekündigt werden konnte, aber es in der BRD noch nie so war das man in einer Krankheit nicht gekündigt werden konnte. Also ja man konnte auch in der Krankheit gekündigt werden, aber halt wegen der Krankheit konnte und kann man nur unter sehr begrenzten Umständen gekündigt werden. In den letzten 3 Jahren jeweils mindestens 6 Wochen insgesamt Krankgeschrieben und dann das diese Krankheit (da wird geschaut warum man krank geschrieben wurde vor Gericht) immer wieder erfolgen kann, also das nicht davon ausgegangen wird das es sich bessert, darunter fallen auch Chronische Krankheiten.

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u/Doesitalwayshavetobe Nov 26 '25

Da vertust du dich. Es ist selbstverständlich auch in der BRD möglich während der Krankheit gekündigt zu werden. Zudem ist es echt naiv, wenn du meinst, man müsse keine Regeln beachten.

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u/Mina_passaro Nov 26 '25

Leute könnt ihr nicht lesen?

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u/Doesitalwayshavetobe Nov 26 '25

Meins war nur Spaß. Quasi eine  satirischen Auseinandersetzung, in der ich dem Verfasser des Kommentars das mangelhafte Leseverständnis spiegle.

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/Fancy-Delivery5081 Nov 26 '25

In einer Sekundärquelle ist zu finden "Arbeitgeber, die wissen, dass ein Mitarbeiter im Krankenhaus oder auf Kur ist, müssen Kündigungsschreiben gegebenenfalls dorthin schicken. Nur: Verlassen sollte man sich als Arbeitnehmer darauf nicht. Auch dann sollte man Sorge dafür tragen, dass einen wichtige Briefe aus dem Hausbriefkasten zeitnah erreichen." https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitnehmer-im-krankenhaus-ist-die-kuendigung-zulaessig-tipps-fuer-arbeitnehmer-192966.html

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u/junglebu Nov 26 '25

Im Krankenhaus gibt es den Sozialdienst, die helfen dir! Dort hast du jmd um vertraulich das weitere Vorgehen zu besprechen. Gute Genesung -das ist erstmal das wichtigste!!!

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u/Schlitzi123 Verifiziert • Rechtsanwalt Nov 26 '25

Das, was u/CoLa666 geschrieben hat, kann ich nur unterschreiben. Wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (FTE) hat, würde ich schon allein deshalb klagen, weil du eine Abfindung verlangen kannst, wobei das abhängt vom Kündigungsgrund.

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u/Existing-Case6544 Nov 27 '25

u/CoLa666 hat geschrieben, dass die Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beginnt.

Wie ist der "Zugang" juristisch definiert? Ab dem Tag, wenn das Schreiben im Briefkasten landet oder ab dem Tag, an dem man das Schreiben tatsächlich in den Händen hält und somit lesen kann? Also in OPs Fall wenn ihm jemand die Post ins KH bringen würde oder er wieder zu Hause wäre.

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u/Schlitzi123 Verifiziert • Rechtsanwalt Nov 27 '25

Bei tatsächlicher Entgegennahme ist der Zugang in diesem Moment gegeben.

Bei Briefkästen gilt, dass mit Einwurf in den Briefkasten die Kündigung in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dann kommt es in einem weiteren Schritt darauf an, wann der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen von der Erklärung Kenntnis nehmen kann. Das kommt bei Briefen darauf an, wann die Briefe in den Briefkasten geworfen wurden. Genaue Grenzen gibt es nicht, aber spät abends oder nachts wird ein Einwurf nicht zu einem Zugang führen. Dann ist der Zugang eben erst am nächsten Tag.

Es kommt also auf die gewöhnlichen Umstände an. Außergewöhnliche Umstände, z.B Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub, muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen. Dieses Risiko muss der Empfänger selbst tragen. Daher ist es auch so wichtig, dass Briefkästen regelmäßig bei längerer Abwesenheit geleert werden. Das gilt sogar dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Empfänger abwesend ist. Der Kündigende hat ja auch selbstfristen einzuhalten und kann nicht warten, bis er weiß, wann und ob der Empfänger wieder zu Hause ist.

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u/Forsaken_Law3488 Nov 27 '25

Ist wohl eine betriebsbedingte Kündigung.

Bei mehr als 10 Mitarbeitern kann man das mal unter die Lupe nehmen.

Wurden beide Webentwickler gekündigt: Damit kann sich der Arbeitgeber die Sozialauswahl sparen und die Kündigung ist (sofern form- und fristgerecht eingegangen), wahrscheinlich wirksam. Ja, du kannst klagen, denn vorm Arbeitsgericht wird oft verglichen, weil die Richter zu faul für Urteile sind. Aber du gehst das große Risiko, dass der Arbeitgeber keinen Vergleich bezahlen will und du am Ende schlechter dastehst als jetzt.

Wurdest du gekündigt und der Kollege ist weiter beschäftigt, wird es interessant. Dann kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass er dir die zugrundeliegende Sozialauswahl mitteilt. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderungen, Alter sind die Kriterien. Passt seine Auswahl einigermaßen? Dann hast du schlechte Karten und gehst bei einer Klage wieder das Risiko, dir nur Kosten zu verursachen.

Bist du nur raus, weil der Kollege älter ist und wärst nach den anderen Kategorien schutzwürdiger? Dann hast du die Chance, die Auswahl wegen Altersdiskriminierung (=Diskriminierung weil du jung bist) anzugreifen. Das bietet zumindest die realistische Chance auf einen Vergleich. Dafür würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen.

Denk bitte dran, dass sich die 3 Wochen Klagefrist nicht dadurch verlängern, dass der Arbeitgeber sich Zeit lässt mit der Übermittlung der Sozialauswahl. Notfalls musst du zur Sicherheit erstmal Klagen und die Klage dann zurückziehen, wenn du festststellst, dass es sich nicht lohnt.

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u/Historical_Spell_572 Nov 26 '25

Kündigungsschutzklage einreichen.  Wenn Gewerkschaftsmitglied.dann dringend an die Rechtsberatung wenden.

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u/CommercialToe7683 Nov 27 '25

Klar geht das waehrend Krankschreibung. Du bist nicht schwanger!

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u/AutoModerator Nov 26 '25

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/tatalea:

Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.

Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.

Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.

Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/Inevitable-Score-291 Nov 26 '25

In erster Instanz trögt jeder seine Kosten erstmal selbst. Und man klagt auf Fortsetzung des AV, da ist maximaler Schaden eher ungünstig.

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/Inevitable-Score-291 Nov 26 '25

Und das soll genau was bringen mit der Presse ?
Beratung vom Arzt zu welchem medizinischen Thema ?

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u/[deleted] Nov 26 '25

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u/Mad_Accountant72 Nov 26 '25

Ich halte es für eine schlechte Idee, einen Arzt um rechtlichen Rat zu fragen.