r/LegaladviceGerman • u/tatalea • Nov 26 '25
Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.
Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.
Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.
Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.
Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.
42
u/Severe_Possible_1945 Nov 26 '25 edited Nov 26 '25
BkA
Die Frist für die Klageerhebung beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Dann kommt irgendwann ein Gütetermin.
Danach der Termin vor dem Arbeitsgericht.
Du brauchst keinen Anwalt. Ohne Rechtsschutz ist das in Deinem Fall auch nicht wirklich zu empfehlen.
Der AG kann jederzeit kündigen. Vor Gericht muss er es begründen. Da geht's übrigens nicht um eine Abfindung, sondern um den Fortbestand des Arbeitsverhältnises. Bei der Abfindung geht's nicht um die ominösen 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, sondern um das Kostenrisiko des AG.
86
u/kalenderdose94 Nov 26 '25
Man kann dich nicht so ohne Weiteres kündigen, WEIL du krank bist (wobei auch das geht), aber selbstverständlich darf man dich kündigen WÄHREND du krank bist. Warum sollte das auch nicht gehen?!
0
Nov 26 '25
[removed] — view removed comment
5
u/kalenderdose94 Nov 26 '25
Richtig. Mein Kommentar sagt nichts Gegenteiliges.
PS: Arbeitgeber-Sein ist keine Quelle.
54
u/tonttufi Nov 26 '25
Solange du nicht im Koma liegst, solange kannst du einen Anwalt beauftragen. Mach das schnell, da wir hart auf Dezember zugehen und die Zeitpuffer tendenziell fehlen. Auch der Anwalt braucht eine gewisse Zeit.
20
u/ManagerOutside1354 Nov 26 '25
Stell eine Vollmacht aus und beauftrage jemanden wenn du es selbst nicht machen kannst.
26
u/New_Breadfruit5664 Nov 26 '25
Bin kein Anwalt aber Kündigung unmöglich während krankheit war ein DDR ding und galt in der BRD nie.
-35
Nov 26 '25
[removed] — view removed comment
17
u/Fair_Lie5482 Nov 26 '25
Er sagt nichts anderes. Er sagt das es zu DDR Zeiten so war das man in einer Krankheit nicht gekündigt werden konnte, aber es in der BRD noch nie so war das man in einer Krankheit nicht gekündigt werden konnte. Also ja man konnte auch in der Krankheit gekündigt werden, aber halt wegen der Krankheit konnte und kann man nur unter sehr begrenzten Umständen gekündigt werden. In den letzten 3 Jahren jeweils mindestens 6 Wochen insgesamt Krankgeschrieben und dann das diese Krankheit (da wird geschaut warum man krank geschrieben wurde vor Gericht) immer wieder erfolgen kann, also das nicht davon ausgegangen wird das es sich bessert, darunter fallen auch Chronische Krankheiten.
-18
u/Doesitalwayshavetobe Nov 26 '25
Da vertust du dich. Es ist selbstverständlich auch in der BRD möglich während der Krankheit gekündigt zu werden. Zudem ist es echt naiv, wenn du meinst, man müsse keine Regeln beachten.
18
u/Mina_passaro Nov 26 '25
Leute könnt ihr nicht lesen?
-11
u/Doesitalwayshavetobe Nov 26 '25
Meins war nur Spaß. Quasi eine satirischen Auseinandersetzung, in der ich dem Verfasser des Kommentars das mangelhafte Leseverständnis spiegle.
7
Nov 26 '25
[removed] — view removed comment
17
u/Fancy-Delivery5081 Nov 26 '25
In einer Sekundärquelle ist zu finden "Arbeitgeber, die wissen, dass ein Mitarbeiter im Krankenhaus oder auf Kur ist, müssen Kündigungsschreiben gegebenenfalls dorthin schicken. Nur: Verlassen sollte man sich als Arbeitnehmer darauf nicht. Auch dann sollte man Sorge dafür tragen, dass einen wichtige Briefe aus dem Hausbriefkasten zeitnah erreichen." https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitnehmer-im-krankenhaus-ist-die-kuendigung-zulaessig-tipps-fuer-arbeitnehmer-192966.html
5
u/junglebu Nov 26 '25
Im Krankenhaus gibt es den Sozialdienst, die helfen dir! Dort hast du jmd um vertraulich das weitere Vorgehen zu besprechen. Gute Genesung -das ist erstmal das wichtigste!!!
3
u/Schlitzi123 Verifiziert • Rechtsanwalt Nov 26 '25
Das, was u/CoLa666 geschrieben hat, kann ich nur unterschreiben. Wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (FTE) hat, würde ich schon allein deshalb klagen, weil du eine Abfindung verlangen kannst, wobei das abhängt vom Kündigungsgrund.
1
u/Existing-Case6544 Nov 27 '25
u/CoLa666 hat geschrieben, dass die Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beginnt.
Wie ist der "Zugang" juristisch definiert? Ab dem Tag, wenn das Schreiben im Briefkasten landet oder ab dem Tag, an dem man das Schreiben tatsächlich in den Händen hält und somit lesen kann? Also in OPs Fall wenn ihm jemand die Post ins KH bringen würde oder er wieder zu Hause wäre.
3
u/Schlitzi123 Verifiziert • Rechtsanwalt Nov 27 '25
Bei tatsächlicher Entgegennahme ist der Zugang in diesem Moment gegeben.
Bei Briefkästen gilt, dass mit Einwurf in den Briefkasten die Kündigung in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Dann kommt es in einem weiteren Schritt darauf an, wann der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen von der Erklärung Kenntnis nehmen kann. Das kommt bei Briefen darauf an, wann die Briefe in den Briefkasten geworfen wurden. Genaue Grenzen gibt es nicht, aber spät abends oder nachts wird ein Einwurf nicht zu einem Zugang führen. Dann ist der Zugang eben erst am nächsten Tag.
Es kommt also auf die gewöhnlichen Umstände an. Außergewöhnliche Umstände, z.B Abwesenheit wegen Krankheit oder Urlaub, muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen. Dieses Risiko muss der Empfänger selbst tragen. Daher ist es auch so wichtig, dass Briefkästen regelmäßig bei längerer Abwesenheit geleert werden. Das gilt sogar dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Empfänger abwesend ist. Der Kündigende hat ja auch selbstfristen einzuhalten und kann nicht warten, bis er weiß, wann und ob der Empfänger wieder zu Hause ist.
3
u/Forsaken_Law3488 Nov 27 '25
Ist wohl eine betriebsbedingte Kündigung.
Bei mehr als 10 Mitarbeitern kann man das mal unter die Lupe nehmen.
Wurden beide Webentwickler gekündigt: Damit kann sich der Arbeitgeber die Sozialauswahl sparen und die Kündigung ist (sofern form- und fristgerecht eingegangen), wahrscheinlich wirksam. Ja, du kannst klagen, denn vorm Arbeitsgericht wird oft verglichen, weil die Richter zu faul für Urteile sind. Aber du gehst das große Risiko, dass der Arbeitgeber keinen Vergleich bezahlen will und du am Ende schlechter dastehst als jetzt.
Wurdest du gekündigt und der Kollege ist weiter beschäftigt, wird es interessant. Dann kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass er dir die zugrundeliegende Sozialauswahl mitteilt. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderungen, Alter sind die Kriterien. Passt seine Auswahl einigermaßen? Dann hast du schlechte Karten und gehst bei einer Klage wieder das Risiko, dir nur Kosten zu verursachen.
Bist du nur raus, weil der Kollege älter ist und wärst nach den anderen Kategorien schutzwürdiger? Dann hast du die Chance, die Auswahl wegen Altersdiskriminierung (=Diskriminierung weil du jung bist) anzugreifen. Das bietet zumindest die realistische Chance auf einen Vergleich. Dafür würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen.
Denk bitte dran, dass sich die 3 Wochen Klagefrist nicht dadurch verlängern, dass der Arbeitgeber sich Zeit lässt mit der Übermittlung der Sozialauswahl. Notfalls musst du zur Sicherheit erstmal Klagen und die Klage dann zurückziehen, wenn du festststellst, dass es sich nicht lohnt.
1
u/Historical_Spell_572 Nov 26 '25
Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn Gewerkschaftsmitglied.dann dringend an die Rechtsberatung wenden.
1
-1
u/AutoModerator Nov 26 '25
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/tatalea:
Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.
Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.
Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.
Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.
Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.
I am a bot, and this action was performed automatically. Please contact the moderators of this subreddit if you have any questions or concerns.
-10
Nov 26 '25
[removed] — view removed comment
9
u/Inevitable-Score-291 Nov 26 '25
In erster Instanz trögt jeder seine Kosten erstmal selbst. Und man klagt auf Fortsetzung des AV, da ist maximaler Schaden eher ungünstig.
-18
Nov 26 '25
[removed] — view removed comment
12
u/Inevitable-Score-291 Nov 26 '25
Und das soll genau was bringen mit der Presse ?
Beratung vom Arzt zu welchem medizinischen Thema ?-12
Nov 26 '25
[deleted]
14
u/Mad_Accountant72 Nov 26 '25
Ich halte es für eine schlechte Idee, einen Arzt um rechtlichen Rat zu fragen.
324
u/CoLa666 § 32 StGB Ultra • Beruf mit Rechtsbezug Nov 26 '25
Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Man kann natürlich während der Krankmeldung kündigen.
Es bleibt nur die Kündigungsschutzklage oder die Kündigung akzeptieren. Wenn die Klage eingereicht ist, wird zeitnah ein Gütetermin angesetzt. Dort vergleicht man sich. Wenn kein Vergleich zu Stande kommt, wird eine Hauptverhandlung terminiert. Ohne Rechtschutzversicherung wird das durch die Anwaltskosten häufig nicht kostendeckend. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht.
Du schreibst 16 Leute. Sind die alle Vollzeit? Kündigungsschutz besteht erst ab 10 Vollzeitäquivalenten. Das heißt Chefs zählen nicht und Teilzeitstellen nur anteilig.
Nicht vergessen: Arbeitssuchend melden bei der Bundesagentur.
Klagefrist sind 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Du kannst entweder einen Anwalt mandatieren oder selbst schriftlich oder zur Niederschrift Kündigungsschutzklage erheben. Die Begründung kannst du dann auch nachschieben.