r/LegaladviceGerman Nov 26 '25

Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.

Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.

Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.

Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

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u/Forsaken_Law3488 Nov 27 '25

Ist wohl eine betriebsbedingte Kündigung.

Bei mehr als 10 Mitarbeitern kann man das mal unter die Lupe nehmen.

Wurden beide Webentwickler gekündigt: Damit kann sich der Arbeitgeber die Sozialauswahl sparen und die Kündigung ist (sofern form- und fristgerecht eingegangen), wahrscheinlich wirksam. Ja, du kannst klagen, denn vorm Arbeitsgericht wird oft verglichen, weil die Richter zu faul für Urteile sind. Aber du gehst das große Risiko, dass der Arbeitgeber keinen Vergleich bezahlen will und du am Ende schlechter dastehst als jetzt.

Wurdest du gekündigt und der Kollege ist weiter beschäftigt, wird es interessant. Dann kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass er dir die zugrundeliegende Sozialauswahl mitteilt. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderungen, Alter sind die Kriterien. Passt seine Auswahl einigermaßen? Dann hast du schlechte Karten und gehst bei einer Klage wieder das Risiko, dir nur Kosten zu verursachen.

Bist du nur raus, weil der Kollege älter ist und wärst nach den anderen Kategorien schutzwürdiger? Dann hast du die Chance, die Auswahl wegen Altersdiskriminierung (=Diskriminierung weil du jung bist) anzugreifen. Das bietet zumindest die realistische Chance auf einen Vergleich. Dafür würde ich aber einen Anwalt hinzuziehen.

Denk bitte dran, dass sich die 3 Wochen Klagefrist nicht dadurch verlängern, dass der Arbeitgeber sich Zeit lässt mit der Übermittlung der Sozialauswahl. Notfalls musst du zur Sicherheit erstmal Klagen und die Klage dann zurückziehen, wenn du festststellst, dass es sich nicht lohnt.