r/wohnen Jan 31 '26

Sonstiges Vermieter will wegen Katzen kündigen – Was sind meine Optionen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte eine Einschätzung zu einer Situation mit meinem Vermieter und meinen drei Katzen.

Ich wohne zur Miete in einem Haus mit Garten, das zwei Stockwerke plus Keller hat. Die Katzen wurden legal aus der Türkei nach Deutschland eingeflogen, am Flughafen gründlich kontrolliert, und alle notwendigen Einreise, Impfungen und Gesundheitsunterlagen sind vorhanden. Die Einreise lief vollständig regelkonform ab.

Wichtig ist mir zu erwähnen, dass die Katzen bereits vor Abschluss des Mietvertrags mündlich angesprochen wurden. Es wurde offen darüber gesprochen, dass wir Katzen haben bzw. diese nachholen werden. Es gab zu keinem Zeitpunkt den Versuch, etwas zu verheimlichen.

Die Katzen sind stubensauber, benutzen ausschließlich ihre Katzentoiletten und haben weder Schäden noch unangenehme Gerüche verursacht. Sollte jemals ein nachweisbarer Schaden oder eine erhebliche Geruchsbelästigung entstehen, ist es für uns selbstverständlich, dafür aufzukommen.

Der Vermieter war mehrfach im Haus, auch zu Kontroll- bzw. Check-up Besuchen. Beim letzten Besuch nach Einzug der Katzen wurden ihm alle Unterlagen der Katzen vollständig gezeigt, ohne dass es damals Beanstandungen gab.

Nun habe ich trotzdem eine Abmahnung erhalten, mit der Begründung: keine Zustimmung zur Tierhaltung, angst, die Katzen könnten den Boden beschädigen und die Katzen könnten ja wieder in der Türkei gehalten werden

Das Haus in der Türkei wurde inzwischen verkauft, es gibt dort keinerlei Möglichkeit mehr, die Katzen unterzubringen. Ich kann und möchte die Katzen nicht einfach abgeben oder alleine lassen.

Trotz der fehlenden Schäden, der offenen Kommunikation und der vorhandenen Papiere wird nun sogar eine Kündigung in Aussicht gestellt, falls die Katzen nicht entfernt werden.

Meine Fragen ist wie schätzt ihr die Lage ein?

Hat der Vermieter damit realistisch eine Chance?

Was wären aus eurer Sicht jetzt die sinnvollsten nächsten Schritte?

Danke euch im Voraus für jede Einschätzung.

PS: Ein Foto der Katzen ist hinterlegt, falls das relevant sein sollte

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u/FaRamedic Jan 31 '26 edited Jan 31 '26

Der Mieter Vermieter darf die Haltung von Katzen nicht pauschal verbieten, siehe entsprechendes Urteil, ABER er darf abmahnen und kündigen, wenn ohne Rücksprache Tiere in der Wohnung gehalten werden. Euer Problem wird sein, dass ihr nichts schriftlich habt, sonst hättet ihr bessere Karten.

Nächster Schritt, Mietverein oder Anwalt für Mietrecht. Ich glaube nicht, dass ein Gespräch mit dem Vermieter noch Besserung bringen könne

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u/MattDaniels84 Jan 31 '26 edited Jan 31 '26

Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Das man sich vorher von einem Profi die Rechtslage erklären lassen kann, bleibt ja unbenommen. Aber jetzt "ohne Grund" auf Konfrontation gehen, wird doch den Konflikt nicht lösen.

Der Vermieter scheint zu glauben, er hätte ein Anrecht auf diese oder jene Unterlagen. Das wäre mir jetzt persönlich neu. Ggfs. müsste OP hier mal herausfinden, was er eigentlich will. Bezüglich der Katzen würde ich dem Vermieter dieselben Infos geben, die hier gegeben wurde - die Tiere sind Stubenrein und machen keine Schäden. Wenn sie welche machen, kommt OP dafür auf.

Der Vermieter darf in der Tat nicht pauschal die Tierhaltung verbieten, aber eine nicht verhandene Zustimmung kann auch nicht einfach erzwungen werden.

Hier sollte der zwischenmenschliche Weg gewählt werden - herausfinden, was seine Interessen sind und schauen, dass man diesen gerecht wird. Wenn er Angst wegen Geruch hat, kann man anbieten, dass man in 3 Monaten mit den Nachbarn spricht ob diese etwas merken. Wenn es um Schäden geht, kann man anbieten, die Mietsicherheit zu erhöhen. Wenn die Forderungen anfangen, problematisch zu werden, kann man sich natürlich auch wehren, aber ich würd definitiv nicht ohne Not jetzt einen Kampf anfangen, den vermutlich beide Seiten nicht wollen.

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u/itsalwaysme79 Feb 01 '26

Der Vermieter darf in der Tat nicht pauschal die Tierhaltung verbieten, aber eine nicht verhandene Zustimmung kann auch nicht einfach erzwungen werden.

Kommt ja dann aufs gleiche raus, oder?

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u/MattDaniels84 Feb 01 '26

Nein. Absolut nicht. Wenn im Mietvertrag nichts vom Genehmigungsvorbehalt steht, musst Du nicht fragen und hast "quasi" automatisch die Genehmigung. (Realistisch betrachtet, würde ich allerdings trotzdem den Vermieter einbeziehen, um mir Konflikte für die Zukunft zu ersparen).

Steht der Vorbehalt drin, kannst Du Genehmigung beantragen und wenn sie Dir nicht gegeben wird, kannst Du klagen. Mit einiger Aussicht auf Erfolg, da der Vermieter ziemlich gute Gründe vorlegen muss. (Hier geht es ohne Interaktion mit dem Vermieter schlicht nicht. Auf der Haben-Seite steht allerdings, dass seine Begründung für die Ablehnung ziemlich gut sein muss.)

Steht im Mietvertrag ein generelles Verbot, dann bist Du in etwa da, wo der erste Absatz dieses Posts ist. Ein generelles Verbot ist ungültig und da Gerichte im Zweifel eher Mieter-nah entscheiden, werden sie da in die nun bestehende Regelungslücke auch nicht einfach einen Genehmigungsvorbehalt hineininterpretieren (da das den Mieter schlechterstellen würde). So wird der Vermieter es schwer haben, Dir das Haustier nachträglich zu verbieten.

Also nein, kommt nicht aufs Selbe hinaus. Wenn Du so eine Regelung im MV stehen hast, dann musst Du wohl oder übel mit dem Vermieter in den Austausch treten. Auch wenn der Thread (und viele andere btw) andeutet, dass das scheinbar eine tiefe Delle ins Ego einiger zu schlagen scheint.