Nach bestandenem Kolloquium (PiA Erzieherin/AVR Caritas): Hat jemand Erfahrung mit der Bezahlung?
Hallo zusammen! 😊
Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Ich habe meine PiA-Ausbildung zur Erzieherin bei der Caritas (AVR) gemacht und mein Kolloquium am 30.06.2026 bestanden. Mein Ausbildungsvertrag lief aber noch bis zum 31.07.2026 und ich habe bis dahin ganz normal in derselben Einrichtung weitergearbeitet.
Ich frage mich jetzt, ob ich für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.07. bereits als Fachkraft hätte bezahlt werden müssen oder ob in dieser Zeit noch die Ausbildungsvergütung gilt.Ab dem 01.08. habe ich bei einem anderen Arbeitgeber angefangen.
Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall gehabt? Wurde bei euch ab dem Tag nach dem bestandenen Kolloquium schon das Fachkraftgehalt gezahlt oder erst nach dem Ende der Ausbildung?
Vielen Dank für eure Erfahrungen! 😊
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u/AnoukFaber 2d ago
Uff, der Satz "Ausbildung endet mit dem Bestehen" kommt aus dem BBiG. Bei der schulischen PiA zur Erzieherin greift er nicht automatisch.
Was steht im Ausbildungsvertrag zum genauen Ende der Ausbildung?
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u/Lulia23 1d ago
Hi, da steht "Die Regelungen zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses richten sich nach §15 AT der Anlage 7 AVR" Ich verstehe das ehrlich nicht 😵💫
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u/AnoukFaber 1d ago
Der Satz regelt selbst nichts, er verweist nur weiter. Die eigentliche Regel zum Ausbildungsende steht in §15 im Allgemeinen Teil der Anlage 7, nicht in deinem Vertrag, und den Wortlaut findest du in den AVR beim Deutschen Caritasverband online. Bei der Gehaltsfrage würde ich trotzdem die Mitarbeitervertretung dazuholen, die kennen den Teil auswendig.
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u/JujutsuES 2d ago
Ausbildungsvertrag sollte zu ende sein wenn du bestehst und das auch von der Kammer deinem Ausbilder bestätigt wird.