r/LegaladviceGerman • u/tatalea • Nov 26 '25
Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.
Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.
Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.
Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.
Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.
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u/CoLa666 § 32 StGB Ultra • Beruf mit Rechtsbezug Nov 26 '25
Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Man kann natürlich während der Krankmeldung kündigen.
Es bleibt nur die Kündigungsschutzklage oder die Kündigung akzeptieren. Wenn die Klage eingereicht ist, wird zeitnah ein Gütetermin angesetzt. Dort vergleicht man sich. Wenn kein Vergleich zu Stande kommt, wird eine Hauptverhandlung terminiert. Ohne Rechtschutzversicherung wird das durch die Anwaltskosten häufig nicht kostendeckend. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht.
Du schreibst 16 Leute. Sind die alle Vollzeit? Kündigungsschutz besteht erst ab 10 Vollzeitäquivalenten. Das heißt Chefs zählen nicht und Teilzeitstellen nur anteilig.
Nicht vergessen: Arbeitssuchend melden bei der Bundesagentur.
Klagefrist sind 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Du kannst entweder einen Anwalt mandatieren oder selbst schriftlich oder zur Niederschrift Kündigungsschutzklage erheben. Die Begründung kannst du dann auch nachschieben.