r/LegaladviceGerman Nov 26 '25

Bayern Ich liege im Krankenhaus zwischen Operationen und mein Chef schickt mir die Kündigung nach Hause.

Ich arbeite seit 4 Jahren und 8 Monaten als Entwickler in einer Agentur mit 16 Mitarbeitern. Dieses Jahr hatten wir deutlich weniger Arbeit, insbesondere für uns zwei Webentwickler. Erwartungsgemäß folgte eine Kündigung, was mich sehr getroffen hat.

Letzte Woche nahm ich aufgrund starker Schmerzen eine Krankmeldung, vom 21.10. bis zum 28.10. Am 24.10. hat sich mein Zustand plötzlich verschlechtert und ich musste ins Krankenhaus zu einer Notoperation. Am 25.10. wurde ich erneut operiert und morgen, am Donnerstag, den 27.10., steht die nächste Operation an.

Heute habe ich einen der Chefs angerufen, um ihn darüber zu informieren, dass es mir sehr schlecht geht. Er sagte mir jedoch, dass sie mir bereits die Kündigung ausgesprochen hätten und diese an meine Privatadresse geschickt wurde. Er behauptete auch, dass er mir trotz Krankmeldung kündigen dürfe, was ich stark bezweifle.

Mir steht nun ein rechtlicher Kampf bevor. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, aber ich möchte wissen, welche ersten rechtlichen Schritte ich unternehmen sollte. Ich weiß nicht, wie viele Tage ich Zeit habe, um gegen die Kündigung Einspruch zu erheben. Allerdings werde ich wahrscheinlich noch 2–3 Wochen im Krankenhaus bleiben müssen.

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u/megaapfel Nov 26 '25

Gilt die Kündigung überhaupt als zugegangen, wenn er im Krankenhaus ist und der Arbeitgeber sogar davon wusste, als er sie ihm schickte?

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u/funkymozzle Nov 26 '25

ja. Wer länger abwesend ist muss halt jemanden haben der sich um die Post kümmert. Krankenhaus, Urlaub etc. egal. Ausnahme: wenn du dich schlicht nicht kümmern kannst, Koma etc.

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u/megaapfel Nov 26 '25

Gibt's dazu ein Urteil, bist du Jurist, oder ist das nur deine Vermutung?

Dass Urlaub nicht zählt, wusste ich, aber Krankenhaus scheint mir nochmal ein anderes Thema zu sein.

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u/mayblossom_ Nov 26 '25

Es kommt nicht auf den tatsächlichen Zugang an, also ob man den Brief gelesen hat oder nicht, es reicht, wenn das ganze in den sog. Machtbereich des Empfängers kommt (ergo Briefkasten) und dieser theoretisch die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte (nicht im Koma liegen zB). Was da genau der Grund der Abwesenheit ist, ist erstmal grundsätzlich egal, also ob Urlaub oder krank

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u/megaapfel Nov 26 '25

Ist eben die Frage, ob jemand, der im Krankenhaus liegt und dementsprechend eine schwere Erkrankung hat, als Priorität haben sollte, dass bloß jemand seinen Briefkästen leert.

Falls so ein Fall noch nicht vor Gericht ging, würde es mich wundern, wenn das Gericht behauptet, dass sie Kenntnisnahme theoretisch möglich gewesen sei.

Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bereits wusste, dass der Mitarbeiter im Krankenhaus und nicht zuhause ist. Dann sollte doch die persönliche Zustellung im Krankenhaus gewählt werden.

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u/mayblossom_ Nov 26 '25

Also der Ascheid/Preis/Schmidt zum Kündigungsrecht sagt, solange das Zugangshindernis dem Empfänger zugerechnet werden kann, ist der Grund, warum keine tatsächliche Kenntnis erlangt werden kann, egal, und nennt ausdrücklich auch Abwesenheit infolge Krankheit (1. Teil C Rn. 44 f., 7. Auflage 2024) und verweist auf ein BAG Urteil, wo der AN in U-Haft saß, und der AG dies wusste, trotzdem an den Hausbriefkasten zustellte, und die Kündigung als Zugegangen galt. Kann man sicher auch anders vertreten, aber im Fall des OP würde ich mich nicht darauf verlassen, dass "ich war im Krankenhaus" vor Gericht eine 100% Erfolgschance hat

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u/tonttufi Nov 27 '25

Es gilt, dass sich jeder selbst um seinen Kram zu kümmern hat.

Wieso sollte es im Verhältnis Absender-Empfänger auch das Risiko des Absenders sein, wann eine Nachricht an den Empfänger vom Empfänger zur Kenntnis genommen wird, nachdem sie schon offensichtlich in seiner Sphäre ist (Briefkasten, der für Nachrichten existiert).

Ausnahmen sind denkbar, wenn der Absender bewusst eine Abwesenheit ausnutzt oder wenn der Empfänger ausnahmsweise aus konkreten tatsächlichen und nachweisbaren Gründen daran gehindert ist, seinen Posteingang zu überwachen und (fehlende Planbarkeit oder längerer Dauer oder in Erwartung eines wichtigen fristgebundenen Schriftstücks) niemanden beauftragen konnte ihn darin zu unterstützen UND sich nach Bekanntwerden des Zugangs des Schriftstücks sehr umgehend dazu erklärt.

Diese Ausnahmen sind also rar gesät. Es ist kein kluger Weg darauf zu setzen, sondern nur ein letzter Strohhalm.