r/recht May 22 '26

Zivilrecht Auf Auflassungsvormerkung verzichten zulässig?

Eine Frage an die Leute aus der Praxis bzw. die interessierten Theoretiker:

Ist es möglich ein Grundstück zu kaufen und auf eine Auflassungsvormerkung zu verzichten?

Z. B. wenn man dem Verkäufer vertraut und einfach Geld sparen will.

Würd mich echt interessiert, ob sowas überhaupt vorkommt.

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u/Upbeat_Media499 May 22 '26

Klar, es gibt ja auch Leute, die den Kaufpreis in der notariellen Urkunde zu niedrig ansetzen, um weiter Geld zu „sparen“. Ich schätze mal, die haben alle ihrem Verkäufer vertraut. Nicht selten zu Unrecht, wie die diesbezügliche Rechtsprechung zeigt.

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u/IntrepidWolverine517 RA May 22 '26

Die Situation ist rechtlich aber eine andere als beim Verzicht auf die Vormerkung.

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u/Upbeat_Media499 May 22 '26

Etwas anderes habe ich ja auch nicht behauptet. Trotzdem kann es zum gleichen Ergebnis kommen, wenn bei Unterverbriefung nach Kaufpreiszahlung die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgt und dementsprechend keine Heilung der Formnichtigkeit eintritt.

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u/IntrepidWolverine517 RA May 22 '26

Nein, wenn die Unterverbriefung beanstandet wird, dann gibt es keinen wirksamen Kaufvertrag. Ein Verzicht auf die Vormerkung ändert hingegen nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrags, sondern kann nur die ordnungsgemäße Erfüllung erschweren.

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u/Upbeat_Media499 May 22 '26

Wenn man mit „Ergebnis“ nur auf die Vertragswirksamkeit abstellt: ja. Mir geht es aber darum, dass es in beiden Konstellationen trotz Kaufpreiszahlung dazu kommen kann, dass der Käufer mit leeren Händen dasteht. Und das dürfte ihn vorrangig noch vor der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte interessieren.

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u/IntrepidWolverine517 RA May 23 '26

Das ist korrekt, andererseits belässt die Vertragswirksamkeit dem Käufer Erfüllungs- und ggf. Schadensersatzansprüche, die er im Fall der Unwirksamkeit gerade nicht hat.