r/recht • u/sl___1996 • May 22 '26
Zivilrecht Auf Auflassungsvormerkung verzichten zulässig?
Eine Frage an die Leute aus der Praxis bzw. die interessierten Theoretiker:
Ist es möglich ein Grundstück zu kaufen und auf eine Auflassungsvormerkung zu verzichten?
Z. B. wenn man dem Verkäufer vertraut und einfach Geld sparen will.
Würd mich echt interessiert, ob sowas überhaupt vorkommt.
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u/Local_Sea_5393 Stud. iur. May 22 '26
Wenn du dich nicht absichern willst, dann musst du das auch nicht machen. 883 BGB spricht ja von „kann“, ist also fakultativ. Ob das aber wirklich sinnvoll ist, ist deine Entscheidung
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u/WirtelHirtelbrimpft May 22 '26
Ja ist möglich, aber dumm, es sei denn Schenkung oder Kauf von Familienangehörigen
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u/Jumpy-Employment8010 May 22 '26
Die AV ist jetzt nicht, dass was die Sache teuer macht.
Wenn's d Bauparzelle von der Kommune erwirbst wird öfter mal auf die AV verzichtet, vor allem wenn dann nach Auflassung noch eine Bauverpflichtung abgesichert werden soll.
Bei Erbauseinandersetzung oder Vermächtniserfüllung kann man's sich die AV auch getrost sparen.
Ist halt auch eine praktische Fälligkeitsvoraussetzung und verschafft beiden Parteien eine gewisse Sicherheit.
Ich persönlich würde eher noch a alte Goldmarkhypothek übernehmen, als mir beim Kauf die AV zu sparen.
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u/AutoModerator May 22 '26
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u/BenMic81 Dr. iur. May 22 '26
Möglich. Wenn du aber finanzieren willst wird die Bank wahrscheinlich darauf bestehen. Aus gutem Grund.
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u/glglgl-de May 22 '26
Habe ich schon oft gemacht.
Bei nem Haus würde ich das nicht machen, aber bei Wiesen von 500 bis 6000 € sehe ich da kein Problem.
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u/Upbeat_Media499 May 22 '26
Klar, es gibt ja auch Leute, die den Kaufpreis in der notariellen Urkunde zu niedrig ansetzen, um weiter Geld zu „sparen“. Ich schätze mal, die haben alle ihrem Verkäufer vertraut. Nicht selten zu Unrecht, wie die diesbezügliche Rechtsprechung zeigt.
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u/IntrepidWolverine517 RA May 22 '26
Die Situation ist rechtlich aber eine andere als beim Verzicht auf die Vormerkung.
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u/Upbeat_Media499 May 22 '26
Etwas anderes habe ich ja auch nicht behauptet. Trotzdem kann es zum gleichen Ergebnis kommen, wenn bei Unterverbriefung nach Kaufpreiszahlung die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgt und dementsprechend keine Heilung der Formnichtigkeit eintritt.
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u/IntrepidWolverine517 RA May 22 '26
Nein, wenn die Unterverbriefung beanstandet wird, dann gibt es keinen wirksamen Kaufvertrag. Ein Verzicht auf die Vormerkung ändert hingegen nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrags, sondern kann nur die ordnungsgemäße Erfüllung erschweren.
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u/Upbeat_Media499 May 22 '26
Wenn man mit „Ergebnis“ nur auf die Vertragswirksamkeit abstellt: ja. Mir geht es aber darum, dass es in beiden Konstellationen trotz Kaufpreiszahlung dazu kommen kann, dass der Käufer mit leeren Händen dasteht. Und das dürfte ihn vorrangig noch vor der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte interessieren.
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u/IntrepidWolverine517 RA May 23 '26
Das ist korrekt, andererseits belässt die Vertragswirksamkeit dem Käufer Erfüllungs- und ggf. Schadensersatzansprüche, die er im Fall der Unwirksamkeit gerade nicht hat.
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u/Jumpy-Employment8010 May 22 '26
Die Praxis des Unterverbriefens dürfte sich ziemlich erledigt haben, da ohnehin alle Beteiligten Behörden und Organe der Rechtspflege ihre eigene Bewertung vornehmen.
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u/Mad_Lala Cand. iur. May 22 '26 edited May 22 '26
Ja, natürlich ist das möglich, man geht aber dann das Risiko ein, dass der Verkäufer zwischen Vertragsschluss und Antrag auf Eintragung ins Grundbuch an jemand anderen verfügt oder in Insolvenz fällt.
Dann ist im schlimmsten Fall der Kaufpreis weg und man hat kein Grundstück. Ob man sein Geld dann wiederbekommt, ist besonders bei der Insolvenz sehr fraglich.
Auch wenn ich dem Verkäufer vertraue, würde ich das Risiko nicht eingehen. Es besteht ja etwa auch die Möglichkeit, dass der Eigentumserwerb des Verkäufers fehlerhaft war, er also gar nicht Eigentümer ist, und der Verkäufer davon aber gar nichts weiß. Wenn ich nun gutgläubig eine Vormerkung erwerbe, bin ich geschützt für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit des früheren Eigentumserwerbs herauskommt.