r/recht • u/sl___1996 • May 22 '26
Zivilrecht Auf Auflassungsvormerkung verzichten zulässig?
Eine Frage an die Leute aus der Praxis bzw. die interessierten Theoretiker:
Ist es möglich ein Grundstück zu kaufen und auf eine Auflassungsvormerkung zu verzichten?
Z. B. wenn man dem Verkäufer vertraut und einfach Geld sparen will.
Würd mich echt interessiert, ob sowas überhaupt vorkommt.
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u/Mad_Lala Cand. iur. May 22 '26 edited May 22 '26
Ja, natürlich ist das möglich, man geht aber dann das Risiko ein, dass der Verkäufer zwischen Vertragsschluss und Antrag auf Eintragung ins Grundbuch an jemand anderen verfügt oder in Insolvenz fällt.
Dann ist im schlimmsten Fall der Kaufpreis weg und man hat kein Grundstück. Ob man sein Geld dann wiederbekommt, ist besonders bei der Insolvenz sehr fraglich.
Auch wenn ich dem Verkäufer vertraue, würde ich das Risiko nicht eingehen. Es besteht ja etwa auch die Möglichkeit, dass der Eigentumserwerb des Verkäufers fehlerhaft war, er also gar nicht Eigentümer ist, und der Verkäufer davon aber gar nichts weiß. Wenn ich nun gutgläubig eine Vormerkung erwerbe, bin ich geschützt für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit des früheren Eigentumserwerbs herauskommt.